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Überarbeitete Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich

Per 01.04.2023 trat die überarbeitete Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich in Kraft. Die Weisung zielt darauf ab, im Einzelfall die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die biologische Produktion und der lebens- und futtermittelrechtlichen Bestimmungen, sowie die Gewährleistung des lebensmittelrechtlichen Täuschungsschutzes sicherzustellen. Sie regelt das Vorgehen der Zertifizierungsstellen und zuständigen Behörden beim Fund von Rückständen auf Erzeugnissen gemäss Art. 1 der Bio-Verordnung.

In der Überarbeitung wird das Vorgehen bei Rückständen mit ungeklärter Ursache verschärft. Die betreffenden Erzeugnisse dürfen ohne vertiefte Abklärungen und Massnahmen nicht als Bio vermarktet werden.

procert.ch

BLW - Bundesamt für Landwirtschaft: Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich (pdf)