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EU schützt Kinder durch weniger Anilin in Spielzeugen

Die Europäische Kommission hat am 03.06.2021 eine Änderung der Richtlinien über die Sicherheit von Spielzeugen angenommen. Ziel ist es, das möglicherweise krebserregende Anilin in farbigen Spielwaren zu begrenzen.

Die EU-Gesetzgebung soll sicherstellen, dass Spielzeug Sicherheitsanforderungen erfüllt, die zu den strengsten der Welt gehören - insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Chemikalien. Die neu bestimmten Grenzwerte von Anilin tragen dazu bei, die Exposition gegenüber diesem Schadstoff zu verringern. Enthalten ist Anilin häufig in Farbstoffen für Textilien, Leder oder auch Fingerfarben.

In der Änderung wird ein Grenzwert von 10 mg/kg für Anilin in Fingerfarben vorgeschlagen, wo es in freier Form vorkommt, und 30 mg/kg für Anilin in Textil- oder Lederspielzeugmaterial, was die niedrigste Konzentration ist, bei der es mit einem speziellen Test als Teil anderer Gemische nachgewiesen werden kann.

Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland

Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Richtlinie (EU) 2021/903 der Kommission vom 3. Juni 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich spezifischer Grenzwerte für Anilin in bestimmtem Spielzeug)