EU-Vorschlag zur Lockerung von Gen-Pflanzen
Die Europäische Kommission drängt darauf, dass bestimmte Arten von gentechnisch veränderten Pflanzen wie konventionell erzeugte Pflanzen behandelt werden. Bei Interessenvertretern stösst die Initiative auf gemischte Reaktionen.
«Das Genehmigungsverfahren und die Anforderungen an die Risikobewertung der derzeitigen GVO-Gesetzgebung sind nicht an die Vielfalt der potenziellen Pflanzenprodukte angepasst, die durch gezielte Mutagenese und Cisgenese gewonnen werden können, und sind daher in bestimmten Fällen unverhältnismäßig oder unzureichend», heißt es in dem Entwurf. Außerdem seien sie «nicht förderlich» für die Entwicklung innovativer, nützlicher Produkte.
Stattdessen schlägt der Entwurf zwei künftige Wege für genmanipulierte Organismen vor.
Demnach würden alle gentechnisch veränderten Pflanzen, die ebenfalls durch «natürlich oder durch konventionelle Züchtung entstehen» können, als so genannte «neue genomische Techniken der Kategorie 1» (NGTs) eingestuft.
Das bedeutet, dass sie «ähnlich wie konventionelle Pflanzen» behandelt würden und als solche «keine Zulassung, Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung erfordern würden», heißt es in dem Entwurf.
Pflanzen, die nicht in diesen Anwendungsbereich fallen, werden als NGTs der Kategorie 2 bezeichnet und bedürfen einer Zulassung mit einer «angepassten» Bewertung. Hierbei wird ihren unterschiedlichen Risikoprofilen Rechnung getragen und die Herausforderungen bei der Erkennung berücksichtigt. Dazu gehören alle herbizidtoleranten Pflanzen.
«Diese Kombination stellt weitestgehend sicher, dass NGT-Pflanzen und ihre Lebens- und Futtermittel genauso sicher sind wie ihre konventionellen Gegenstücke, ohne einen unnötigen regulatorischen Aufwand zu verursachen», heisst es in dem Entwurf.
Lebensmittelverband Deutschland: «Neuer Rechtsrahmen für genomische Verfahren»