Eröffnung der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2020
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 3. Februar 2020 Änderungsentwürfe zu fünfzehn Verordnungen des Bundesrates, drei Verordnungen des WBF und zwei Verordnungen des Bundesamtes für Landwirtschaft zur Stellungnahme vorgelegt. Die im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere den Widerruf der Bewilligung für Pflanzenschutzmittel sowie die Milchzulagen. Die meisten der neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Vernehmlassung dauert bis am 10. Mai 2020.
Das Verordnungspaket 2020 sieht Änderungen in verschiedenen Bereichen vor. Bei den Pflanzenschutzmitteln ist geplant, das Verfahren zur Reevaluation von Wirkstoffen, die in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen sind, zu vereinfachen. Ziel ist es, eine zeitliche Verzögerung zwischen dem Datum des Widerrufs der Genehmigung eines Wirkstoffs in der EU und demjenigen in der Schweiz zu vermeiden. Dadurch wird erreicht, dass Wirkstoffe zur gleichen Zeit vom Markt genommen werden. Auch die Fristen für das Inverkehrbringen der Lagerbestände und die Verwendung der Produkte werden mit der EU harmonisiert. Ausserdem wird die Abgabe von Produkten, die nicht für die nichtberufliche Verwendung bewilligt sind, an nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender verboten.