Einwandfreies und sauberes Trinkwasser: Rat billigt vorläufige Einigung zu aktualisierten Qualitätsstandards
Die EU stellt sicher, dass Leitungswasser in der gesamten Union bedenkenlos getrunken werden kann. Am 5. Februar haben die Botschafterinnen und Botschafter der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates die vorläufige Einigung bestätigt, die am 18. Dezember 2019 mit dem Europäischen Parlament über einen Vorschlag zur Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie erzielt worden war. Mit dieser Billigung wird der Weg für die endgültige Annahme geebnet.
Mit den neuen Vorschriften werden die Qualitätsstandards für Trinkwasser auf den neuesten Stand gebracht und ein kosteneffizienter, risikobasierter Ansatz bei der Überwachung der Wasserqualität eingeführt. Außerdem werden darin Mindesthygieneanforderungen für Materialien festgelegt, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, wie etwa Leitungen. Dadurch soll die Qualität solcher Materialien verbessert werden, um sicherzustellen, dass die menschliche Gesundheit geschützt wird und es zu keinen Verunreinigungen kommt.
Die aktualisierte Richtlinie wird um das System einer Beobachtungsliste ergänzt, um wachsenden Bedenken über die Auswirkungen von Umwelthormonen, Arzneimitteln und Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit Rechnung zu tragen. Diese Beobachtungsliste wird es der EU ermöglichen, dynamisch und flexibel neue Erkenntnisse über diese Stoffe und ihre Bedeutung für die menschliche Gesundheit nachzuverfolgen. Beta-Östradiol und Nonylphenol werden aufgrund ihrer endokrinschädigenden Eigenschaften in die erste Beobachtungsliste aufgenommen. Die erste Beobachtungsliste wird spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie angenommen. Bisphenol A, ein Umwelthormon, wird direkt mit einem gesundheitsbezogenen Parameterwert von 2,5 μg/l in die Richtlinie aufgenommen.