CH: Technische Anpassungen in vier Verordnungen
Um sicherzustellen, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gleich gut geschützt sind wie jene der EU und um Handelshemmnisse abzubauen hat das BLV die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln verboten sowie in vier weiteren Verordnungen technische Anpassungen vorgenommen.
Folgende Verordnungen sind betroffen:
- Aufgrund der Streichung von Titandioxid als zulässigen Lebensmittelfarbstoff muss in der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft dieser Farbstoff neu für das Färben von Eierschalen aufgenommen werden.
- Die Verordnung über die Einfuhr von Lebensmitteln mit Ursprung oder Herkunft Japan wird den neusten Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Reaktorunfall in Fukushima angepasst. So wird die Verpflichtung zur Probenahme und Analyse für bestimmte Lebensmittel aufgehoben und für andere neu eingeführt. Diese Änderung finden im Einklang mit den europäischen Vorgaben statt.
- Die zulässigen Höchstgehalte für Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen in Lebensmitteln tierischer Herkunft werden an die den letzten Änderungen der EU Verordnung angepasst.
- Die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug wurde ebenfalls an die neusten Änderungen der entsprechenden europäischen Rechtsvorschrift angepasst. Es betrifft insbesondere Aktualisierungen zu Teilen der Norm SN EN-71 über die Sicherheit von Spielzeug.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen