BVL: Abfüllstationen sicher verwenden
Immer mehr Menschen möchten Verpackungsmüll vermeiden. Lebensmittel und kosmetische Mittel unverpackt abzugeben, schont die Umwelt. Aber auch der Verbraucherschutz darf dabei nicht auf der Strecke bleiben. Ein paar wichtige Aspekte möchte das BVL Verbraucherinnen und Verbrauchern mit auf den Weg geben.
Einen ersten Ansatz zur Vermeidung von Kunststoff, gibt es auf der EU-Ebene im Bereich der Verbraucherprodukte. Ziel der Europäischen Kommission ist, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu begrenzen und gleichsam die Ressource Kunststoff nachhaltig zu schonen. Am 3. Juli 2021 traten für verschiedene Verbraucherprodukte sowie für bestimmte Teile von Tabakprodukten und spezielle Lebensmittelkontaktmaterialien die ersten zwei Verordnungen in Kraft womit u.a. das Verwenden von Einweg-Plastik reduziert werden soll. Mehr dazu finden Sie hier.
Die Abfüllung von kosmetischen Mitteln und Lebensmitteln in wiederverwendbaren Behältnissen sind weitere Schritte zur Vermeidung von Verpackungen vor allem von Plastikmüll.
Seitens der Industrie werden Bemühungen unternommen, Verpackungen zu reduzieren oder die Verpackung energetisch günstig und gut entsorgbar zu gestalten. Im Handel wird versucht, noch einen Schritt weiter zu gehen und Einmalverpackungen sowie auch den weiten Transport von Mehrfachverpackungen zu vermeiden, indem in verschiedenen Bereichen Abfüllstationen etabliert werden. Der Trend zum Verkauf von unverpackten Waren geht weiter und Verbraucherinnen und Verbraucher können z.B. beim Bäcker oder Fleischer ihre eigene Verpackung mitbringen. Hier muss das möglichst wiederverwendbare Verpackungsmaterial selbst mitgebracht und ordnungsgemäß gereinigt werden. Neben den positiven Aspekten für die Umwelt sollten aus Sicht des Verbraucherschutzes jedoch einige Dinge beachtet werden, damit die verpackungsfreie Abfüllung, Transport und Lagerung auch ohne Gefährdung der Gesundheit gelingen. Denn zu beachten ist, dass Verpackungen meist mehrere Aspekte wie zum Schutz und zur Kennzeichnung der verpackten Güter übernehmen, die ohne eine Verpackung anders gelöst werden müssen. Hier ist auch die Sorgfalt, Mitarbeit und Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer gefragt.
Wichtige Aspekte bei Lebensmitteln
Bei Lebensmitteln sind Abfüllstationen schon etwas mehr etabliert, aber auch hier sind folgende Hinweise zu beachten:
- Lebensmittel nur in geeignete Gefäße umfüllen, d.h. Gefäße, die im Kontakt mit Lebensmitteln erworben wurden oder entweder durch ein Piktogramm (Glas-Gabel) oder Hinweise zur Verwendung in Kontakt mit Lebensmitteln ausgelobt sind. Ein Stoffbeutel ist nicht zwingend geeignet (Material, Hygiene).
- Kunden sollten darauf achten, nur saubere Behältnisse zu nutzen.
- Geschäfte sollten darauf achten, dass neben der verpflichtenden Angabe der enthaltenen Allergene auch andere insbesondere für die Lebensmittelsicherheit relevanten Informationen zur Verfügung stehen, z.B. Angabe des MHD und ggf. Zubereitungshinweise (z.B. Angabe der Kochzeit bei Bohnen), sofern diese Informationen nicht den Kunden mit nach Hause gegeben werden, sind sie für ihn später nicht mehr verfügbar.
- Die Verbraucherzentralen geben den Verbrauchern weitere wertvolle Tipps zur Vermeidung von Verpackungsmüll und zum unverpackten Einkaufen (z.B. unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/nachhaltigkeit/einkaufen-ohne-verpackungsmuell-fuenf-tipps-gegen-ueberfluessiges-plastik-26237).
- Geschäfte können sich z.B. am «Hygiene- und Kennzeichnungsleitfaden für unverpackt-Läden» der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Fachbereich Landschaftsnutzung und Naturschutz (http://hygieneleitfaden-unverpackt.de) orientieren.
Zusammenfassung
Das Ab- bzw. Nachfüllen oder die Verwendung von wiederverwendbaren Verpackungen spart Energie, Rohstoffe und Abfall. Die richtige Handhabung und Kennzeichnung muss jedoch zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beachtet werden, um eine Gefährdung durch Verunreinigungen, Verwechselungen, Fehlinformationen oder fehlende wichtige Hinweise zu vermeiden. Aller Nutzerinnen und Nutzer sollten bestimmte Regeln zum eigenen Schutz beachten.
BVL - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit