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BLW: Öffentliche Konsultation zu Anhang 12 des Agrarabkommens Schweiz-EU

Anhang 12 des Agrarabkommens zwischen der Schweiz und der EU sieht eine gegenseitige Anerkennung von geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen Angaben (GGA) vor.

Die Schweiz prüft derzeit die Aufnahme von neuen EU-Bezeichnungen ins Abkommen. In diesem Zusammenhang eröffnet das BLW eine öffentliche Konsultation.

Diese Bemerkungen sind innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Publikation dieser Mitteilung (5.8.) dem Bundesamt für Landwirtschaft zuzustellen und zwar an folgende E-Mail-Adresse: gever@blw.admin.ch. Sie werden nur dann berücksichtigt, wenn sie glaubhaft darlegen, dass die zum Schutz vorgesehene Bezeichnung insbesondere:

  • mit dem Namen einer Pflanzensorte oder einer Tierrasse kollidiert und deshalb geeignet ist, den Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irrezuführen;
  • einer seit Langem verwendeten Marke, die ganz oder teilweise gleich lautend ist, schadet;
  • einer seit Langem verwendeten Bezeichnung, die ganz oder teilweise gleich lautend ist, schadet; 
  • als Gattungsbezeichnung gilt (der Name des Erzeugnisses bezieht sich zwar auf den Ort, wo dieses ursprünglich hergestellt oder vermarktet wurde, ist jedoch zur allgemein üblichen Bezeichnung für das Erzeugnis geworden).

BLW - Bundesamt für Landwirtschaft