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BLV-Informationsschreiben 2022/3: Kennzeichnung «Freilandhaltung» von Eiern und Eiprodukten

Dieses BLV-Informationsschreiben hat die Beurteilung der Zulässigkeit der Kennzeichnung «Freilandhaltung» bei Eiern und Eiprodukten zum Gegenstand.

Die Angabe «Freilandhaltung» bezeichnet die Haltung von Nutztieren auf einem Gelände mit Auslauf ausserhalb von Ställen. Die Geflügelkennzeichnungsverordnung (GKZV; SR 916.342) regelt die Anforderungen für die Angabe «Freilandhaltung» von Hühner- und Truthühnerfleisch, nicht aber von Eiern und Eiprodukten. Um die Bezeichnung «Freilandhaltung» verwenden zu dürfen, müssen u.a. die Besatzdichte und die Nutzfläche des Stalles, die Anzahl Nutztiere pro Stall und die Zeit zum Auslauf eingehalten werden.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Informationsschreiben 2022/3: Kennzeichnung Freilandhaltung von Eiern und Eiprodukten (pdf)