BfR: Aufbereitete Abwässer: Virale Krankheitserreger auf pflanzlichen Lebensmitteln vermeiden
Auch wenn die gegenwärtige Datenlage noch unzureichend ist, wird im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes empfohlen, auf die Bewässerung von Pflanzen, deren bodennah oder im Boden wachsende Teile üblicherweise roh verzehrt werden, mit aufbereiteten Abwasser zu verzichten.
Klimatische Veränderungen erhöhen den Druck auf die Wasserressourcen in Deutschland und Europa. Um dem zu begegnen, wurde auf europäischer Ebene die Nutzung von aufbereitetem Abwasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung rechtlich ermöglicht. Für die Aufbereitung stehen unterschiedliche Methoden der Abwasserbehandlung zur Verfügung. Einheitliche Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung sollen dabei die Gesundheit von Mensch und Tier und den Schutz der Umwelt sicherstellen. Das Vorkommen viraler Krankheitserreger im Abwasser stellt in diesem Zusammenhang eine große Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wissenschaftliche Literatur zum gesundheitlichen Risiko der Nutzung von aufbereitetem Abwasser für die Bewässerung von Pflanzen, die als Lebensmittel genutzt werden, mit Blick auf virale Krankheitserreger ausgewertet.
Im besonderen Fokus stehen dabei roh verzehrtes Obst und Gemüse, bei dem mögliche Krankheitserreger nicht durch Erhitzen reduziert oder abgetötet werden. Insbesondere das humane Norovirus, das eine Magen-Darm-Erkrankung auslöst, und das Hepatitis A-Virus, das zu einer Leberentzündung führen kann, sind Viren, die über pflanzliche Lebensmittel übertragen werden können. Für beide Virusarten sind zahlreiche Erkrankungsausbrüche beschrieben, die auf den Verzehr von pflanzlichen Lebensmitteln wie Tiefkühl-Beeren und Blattgemüse zurückgehen. Darüber hinaus spielen auch weitere Viren, wie das Hepatitis E-Virus, Rotavirus, Sapovirus, Astrovirus und Adenovirus eine Rolle. Grundsätzlich kann die Schwere der ausgelösten Erkrankung je nach Virusart und Gesundheitszustand der betroffenen Person variieren.
BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung (Stellungnahme Nr. 019/2022 vom 8. Juli 2022; pdf)