Anwendbarkeit des Lebensmittelsicherheitskriteriums 1.2 der Verordnung über mikrobiologische Kriterien auf in Verkehr gebrachte Erzeugnisse
Mit Urteil vom 30. Juni 2022 (Rechtssache C-51/21) hat der Europäische Gerichtshof eine wichtige Entscheidung zum Verständnis der Lebensmittelsicherheitskriterien im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel getroffen.
Konkret betrifft das Vorabentscheidungsersuchen die Auslegung von Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem Lebensmittelsicherheitskriterium 1.2 nach Anhang I Kapitel 1 der genannten Verordnung.
Das Urteil schliesst eine Lücke bei der Anwendung des Sicherheitskriteriums 1.2 zum pathogenen Keim Listeria monocytogenes, die in Fällen auftritt, in denen ein Lebensmittel bereits in Verkehr ist, so dass der Grenzwert «0 in 25 g» nicht unmittelbar greift, und der Hersteller nicht zur Zufriedenheit seiner Behörde nachweisen kann, dass seine Produkte den Grenzwert von 100 KbE/g während der gesamten Haltbarkeit einhalten.
Rechtsanwälte Grube - Pitzer - Konnertz-Häussler
EuGH-Urteil vom 30.06.2022 in der Rechtsache C-51/21
Zur Interpretation der Lebensmittelsicherheitskriterien der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 siehe auch Tagungsbericht zur 16. Wädenswiler Lebensmittelrecht-Tagung vom 5. Mai 2022, Referat Prof. Dr. Markus Grube (pdf)