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Gesundheit

Dispensationen, Formulare, Merkblätter, Broschüren

Dispensationsantrag: Anrechnung von Vorkenntnissen

Studierende können Antrag auf Dispensierung von einem Modul stellen, wenn sie

Dazu haben Sie den Dispensierungsantrag und die entsprechenden Nachweisdokumente (Modulbeschreibungen, Datenabschrift, Nachweis über Prüfungsleistungen, Arbeitszeugnis, etc.) mit dem unten stehenden Formular via E-Mail an die zuständige Studiengangleitung einzureichen. Gemäss ZHAW-Reglement Immatrikulation und Exmatrikulation hat dies für Module im Herbstsemester bis spätestens Ende der Kalenderwoche 33 und für Module im Frühlingssemester bis Ende der Kalenderwoche 3 zu erfolgen.

Es wird gebeten, die Gesuche frühestens 1 Jahr vor der Moduldurchführung einzureichen. I. d. R. werden diese auch frühestens ein halbes Jahr vor der Moduldurchführung bearbeitet.

Anrechnung an die Modulgruppe 'Gesellschaft, Kultur und Gesundheit 2'

Studienleistungen, die während des Studiums an der ZHAW oder andernorts erbracht und nicht entlohnt worden sind, können an die Modulgruppe Gesellschaft, Kultur und Gesundheit 2 bei erfolgreichem Bestehen angerechnet werden. Es ist eine Anrechnung von max. 3 ECTS-Kreditpunkten möglich und gilt nur für die ausgeschriebenen Angebote, welche unter Allgemeine Informationen Interprofessionelle Lehre BSc publiziert sind.

Zur Anrechnung sind ein Dispensationsantrag sowie die entsprechenden Nachweisdokumente (Teilnahmebestätigungen, etc.) an einzureichen. Dies hat für Module im Herbstsemester bis spätestens Ende der Kalenderwoche 33 und für Module im Frühlingssemester bis Ende der Kalenderwoche 3 zu erfolgen. 

Verschiebung des Zeitpunktes einer Modulbelegung

Können Studierende auf Grund ernsthafter Gründe* ein Modul nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt besuchen, so ist ein Modul-Verschiebungsgesuch fristgerecht einzureichen.

Antrag auf Wechsel von Voll- zu Teilzeit oder umgekehrt (BScGP / BScER / MScHB / MScPF)

Ein Antrag auf Wechsel von Voll- zu Teilzeit oder umgekehrt ist gemäss den Fristen im «Antragsformular Wechsel Voll- Teilzeit» zu stellen.

Versäumnis von Testat pflichtigem Unterricht

Ist im Voraus absehbar, dass Studierende Testat pflichtigen Unterricht aus ernsthaften Gründen* nicht besuchen können, ist ein Gesuch einzureichen.

Antrag auf Urlaub

Ein Antrag auf Urlaub ist gemäss folgenden Fristen zu stellen: 

Ab sofort ist der digitale Beurlaubungsprozess über das Portal Urlaubsanträge verfügbar, der es Ihnen ermöglicht, einen direkten, papierlosen Antrag auf ein Urlaubssemester einzureichen. Das Portal ist auch über myZHAW aufrufbar.

Verschiebung von Prüfungen und anderen Leistungsnachweisen

Können Studierende voraussehbar und aus ernsthaften Gründen* eine Prüfung oder einen anderen Leistungsnachweis nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt absolvieren, so ist ein Verschiebungsgesuch fristgerecht einzureichen.

* Grundsätzlich werden als Dispensationsgrund nur Begründungen akzeptiert, wie sie in der RPO bei den Leistungsnachweisen (§ 36) aufgeführt sind: “Höhere Gewalt, Krankheit, Militärdienst, Unfall, Todesfall oder Betreuungsnotfall in der Familie“. Als «höhere Gewalt» akzeptiert wird beispielsweise eine Vorladung vor Gericht oder bei einer Spitzensportlerin die Teilnahme an einem nationalen oder internationalen Sportanlass.

Antrag auf Nachteilsausgleich

Studierende, die infolge einer Behinderung oder chronischen Krankheit einen Nachteilsausgleich benötigen, nehmen bitte so rasch wie möglich Kontakt mit der Fachstelle hindernisfreies Studieren und Arbeiten () auf. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website.

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