Dispensationen, Formulare, Merkblätter, Broschüren
Dispensationsantrag: Anrechnung von Vorkenntnissen
Studierende können Antrag auf Dispensierung von einem Modul stellen, wenn sie
- Kenntnisse vom Inhalt eines Moduls nachweisen können oder
- andernorts entsprechende Studienleistungen erbracht haben.
Dazu haben Sie den Dispensierungsantrag und die entsprechenden Nachweisdokumente (Modulbeschreibungen, Datenabschrift, Nachweis über Prüfungsleistungen, Arbeitszeugnis, etc.) mit dem unten stehenden Formular via E-Mail an die zuständige Studiengangleitung einzureichen. Gemäss ZHAW-Reglement Immatrikulation und Exmatrikulation hat dies für Module im Herbstsemester bis spätestens Ende der Kalenderwoche 33 und für Module im Frühlingssemester bis Ende der Kalenderwoche 3 zu erfolgen.
Es wird gebeten, die Gesuche frühestens 1 Jahr vor der Moduldurchführung einzureichen. I. d. R. werden diese auch frühestens ein halbes Jahr vor der Moduldurchführung bearbeitet.
Anrechnung an die Modulgruppe 'Gesellschaft, Kultur und Gesundheit 2'
Studienleistungen, die während des Studiums an der ZHAW oder andernorts erbracht und nicht entlohnt worden sind, können an die Modulgruppe Gesellschaft, Kultur und Gesundheit 2 bei erfolgreichem Bestehen angerechnet werden. Es ist eine Anrechnung von max. 3 ECTS-Kreditpunkten möglich und gilt nur für die ausgeschriebenen Angebote, welche unter Allgemeine Informationen Interprofessionelle Lehre BSc publiziert sind.
Zur Anrechnung sind ein Dispensationsantrag sowie die entsprechenden Nachweisdokumente (Teilnahmebestätigungen, etc.) an einzureichen. Dies hat für Module im Herbstsemester bis spätestens Ende der Kalenderwoche 33 und für Module im Frühlingssemester bis Ende der Kalenderwoche 3 zu erfolgen.
Verschiebung des Zeitpunktes einer Modulbelegung
Können Studierende auf Grund ernsthafter Gründe* ein Modul nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt besuchen, so ist ein Modul-Verschiebungsgesuch fristgerecht einzureichen.
Antrag auf Wechsel von Voll- zu Teilzeit oder umgekehrt (BScGP / BScER / MScHB / MScPF)
Ein Antrag auf Wechsel von Voll- zu Teilzeit oder umgekehrt ist gemäss den Fristen im «Antragsformular Wechsel Voll- Teilzeit» zu stellen.
Versäumnis von Testat pflichtigem Unterricht
Ist im Voraus absehbar, dass Studierende Testat pflichtigen Unterricht aus ernsthaften Gründen* nicht besuchen können, ist ein Gesuch einzureichen.
Antrag auf Urlaub
Ein Antrag auf Urlaub ist gemäss folgenden Fristen zu stellen:
- für das Herbstsemester: bis Ende der Kalenderwoche 33
- für das Frühlingssemester: bis Ende der Kalenderwoche 03
Ab sofort ist der digitale Beurlaubungsprozess über das Portal Urlaubsanträge verfügbar, der es Ihnen ermöglicht, einen direkten, papierlosen Antrag auf ein Urlaubssemester einzureichen. Das Portal ist auch über myZHAW aufrufbar.
Verschiebung von Prüfungen und anderen Leistungsnachweisen
Können Studierende voraussehbar und aus ernsthaften Gründen* eine Prüfung oder einen anderen Leistungsnachweis nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt absolvieren, so ist ein Verschiebungsgesuch fristgerecht einzureichen.
* Grundsätzlich werden als Dispensationsgrund nur Begründungen akzeptiert, wie sie in der RPO bei den Leistungsnachweisen (§ 36) aufgeführt sind: “Höhere Gewalt, Krankheit, Militärdienst, Unfall, Todesfall oder Betreuungsnotfall in der Familie“. Als «höhere Gewalt» akzeptiert wird beispielsweise eine Vorladung vor Gericht oder bei einer Spitzensportlerin die Teilnahme an einem nationalen oder internationalen Sportanlass.
Antrag auf Nachteilsausgleich
Studierende, die infolge einer Behinderung oder chronischen Krankheit einen Nachteilsausgleich benötigen, nehmen bitte so rasch wie möglich Kontakt mit der Fachstelle hindernisfreies Studieren und Arbeiten () auf. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website.
Abmeldung vom Studium
weitere Formulare, Merkblätter
- Reglement zur Zulassung, Immatrikulation und Exmatrikulation an der ZHAW
- Rahmenprüfungsordnungen / Studienordnungen inkl. Anhänge (RPO / SO)
- Merkblatt Unterrichtsanlässe Onsite/Online in den BSc Studiengängen
- Schwangerschaft und Elternschaft während des Studiums
- Merkblatt Nutzung von generativer KI bei Arbeiten
- Leitfaden für einen inklusiven Sprachgebrauch
- Informationen zu Studium und Lehre der ZHAW
- Bestätigungen und Dokumente im Studienverlauf der ZHAW
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Rechtliche Grundlagen
Rund um Ihr Studium an der ZHAW gibt es Reglemente, Studien- und Prüfungsordnungen.
Studiengebühren
Die Gebühren für ein Studium an der ZHAW werden vom Zürcher Regierungsrat festgelegt und gelten für alle Studierenden.
Beratung vor dem Studium
Das Beraterteam der ZHAW steht Ihnen bei der erfolgreichen Gestaltung des Studiums rasch und unkompliziert zur Seite.
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