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Aufnahmebedingungen

Eintritt mit BMS (einschlägiger Beruf)

Inhaber/innen einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität mit abgeschlossener Berufslehre in einem einschlägigen Beruf. Als einschlägige Berufe gelten (Praxis 1):

Anderer Eintritt mit Zusatzpraxis (Praxis 2)

Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität und abgeschlossener Berufslehre in einem anderen Beruf: Eintritt nach einer Zusatzpraxis von 6-12 Monaten. Der Studienleiter Bauingenieurwesen legt Art und Dauer der Zusatzpraxis je nach Vorbildung fest.

Inhaber einer gymnasialen Maturität: Eintritt nach einer Zusatzpraxis von 12 Monaten Dauer.

Die Zusatzpraxis ist in der Regel je etwa zur Hälfte in einem Bauingenieurbüro oder in einer öffentlichen Verwaltung (Tiefbauamt o.ä.) und bei einer Bauunternehmung auf einer Baustelle zu absolvieren.

Anforderungen an die Zusatzpraxis

Für den Eintritt in die ZHAW werden folgende Berufskenntnisse und Fertigkeiten verlangt: