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Aufnahmebedingungen

Das Bachelorstudium in Architektur erfordert, nebst der Fähigkeit sich in Skizze, Zeichnung, Schrift und Sprache ausdrücken zu können, eine logisch-ordnende Denkweise. Zugleich soll ein räumlich-plastisches Vorstellungsvermögen in Verbindung mit einem kulturellen, sozialen und umweltbezogenen Bewusstsein entwickelt sein. In der Berufslehre oder im Praktikum hat man zudem gelernt, bautechnische und konstruktive Probleme zu erfassen und unter Berücksichtigung der Bauplanung, des Bauablaufs und der Baukosten Problemlösungen zu erarbeiten.

Eintritt

Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität und einer abgeschlossenen Lehre als Zeichnerin oder Zeichner EFZ Fachrichtung Architektur (vormals Hochbauzeichner) werden ohne zusätzliche Berufspraxis in das erste Semester des Bachelorstudiengangs Architektur aufgenommen.

Eintritt mit Zusatzpraxis

Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität und einer abgeschlossenen Lehre in einem anderen Beruf werden mit einer Zusatzpraxis von in der Regel 12 Monaten in einem anerkannten Schweizer Architekturbüro (z.B. SIA- / BSA-Mitglied) in das erste Semester des Bachelorstudiengangs Architektur aufgenommen.

Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität werden mit einer Zusatzpraxis von mindestens 12 Monaten in einem anerkannten Schweizer Architekturbüro (z.B. SIA- / BSA-Mitglied) in das erste Semester des Bachelorstudiengangs Architektur aufgenommen.

Inhaberinnen und Inhaber eines Fachmittelschulausweises werden zugelassen, wenn sie über eine abgeschlossenen Fachmaturität verfügen. Neben der Fachmaturität wird eine Zusatzpraxis von in der Regel mindestens 12 Monaten in einem anerkannten Schweizer Architekturbüro (z.B. SIA- / BSA-Mitglied) verlangt.

Interessierte aus dem Ausland

Das Studium wird in deutscher Sprache vermittelt. Somit wird die Beherrschung der deutschen Sprache zwingend vorausgesetzt. Die Anforderungen an Interessierte aus dem Ausland können dem Merkblatt und der Rubrik «Was muss ich wissen» entnommen werden.

Übertritte von anderen Hochschulen

Studienleistungen von Bewerberinnen und Bewerbern, welche von einem Bachelorstudiengang Architektur einer anderen Hochschule an die ZHAW übertreten wollen, können allenfalls angerechnet werden. Studienleistungen schweizerischer Fachhochschulen werden in der Regel angerechnet.