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Gesundheit

Fremdsprachenausgleich für das BSc-Eignungsabklärungsverfahren

Bitte geben Sie uns nachfolgend einige Informationen, damit wir Ihren Antrag auf Fremdsprachenausgleich prüfen können.
Sind Sie noch nicht an der ZHAW immatrikuliert und möchten ein Gesuch auf Fremdsprachenausgleich für das Eignungsabklärungsverfahren stellen?*

Das Gesuch gilt einmalig für das Eignungsabklärungsverfahren für den Bachelor.

Nachweis und persönliche Bestätigung unzureichender Deutschkenntnisse
Um einen Fremdsprachenausgleich für die Eignungsabklärung bewilligen zu können, braucht es einen Nachweis Ihrer unzureichenden Deutschkenntnisse.  

Mit der Einreichung des Antrags bestätigen Sie persönlich, dass Sie nicht über Deutschkenntnisse auf dem Niveau einer Erstsprache verfügen.

Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Fremdsprachenausgleich muss spätestens bis zum Anmeldeschluss der Eignungsabklärung eingereicht werden.