Das Gesuch gilt einmalig für das Eignungsabklärungsverfahren für den Bachelor.
Nachweis und persönliche Bestätigung unzureichender Deutschkenntnisse
Um einen Fremdsprachenausgleich für die Eignungsabklärung bewilligen zu können, braucht es einen Nachweis Ihrer unzureichenden Deutschkenntnisse.