Hindernisfreies Studieren und Arbeiten / NTA am Departement Gesundheit
Die Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten setzt sich für die Realisierung hindernisfreier Studien- und Arbeitsbedingungen am Departement Gesundheit der ZHAW ein.
Hindernisfrei – vom Beratungsgespräch bis zum Studienabschluss
Studierende, Studieninteressierte und Weiterbildungsteilnehmende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben allenfalls einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, um chancengleiches Studieren zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich ermöglicht eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderung oder chronischen Krankheiten führt. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. gewährt werden bei (Aufzählung nicht abschliessend):
- Mobilitäts-, Körper oder Sinnesbehinderungen
- Chronischen Erkrankungen (z.B. Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen etc.)
- Psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, bipolare Störungen etc.)
- Teilleistungsstörungen (z.B. Dyslexie, Dyskalkulie etc.)
- Neurodivergenzen (z.B. AD(H)S, Autismus-Spektrum, Legasthenie etc.)
Der Nachteilsausgleich (NTA) gleicht behinderungsbedingte Nachteile individuell aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu Lernzielanpassungen oder Bevorteilung führen und es besteht kein Anspruch auf bestimmte Massnahmen (vgl. Reglement Nachteilsausgleich). Die Massnahmen müssen zudem im Verhältnis zur Diagnose stehen und für den Studiengang umsetzbar sein. Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, füllen Sie das Online-Gesuch auf der Webseite der Beratungsstelle Nachteilsausgleich aus. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zu den Abläufen und zu den benötigten Nachweisen.
Persönliches Beratungsgespräch
Haben Sie Fragen? Können wir Ihnen weiter helfen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. In der «Richtlinie zum Antrag auf Nachteilsausgleich» (NTA) finden Sie zudem wichtige Informationen zum Nachteilsausgleich an der ZHAW.
Nach der Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel ein persönliches Beratungsgespräch. Wir bitten Sie, zu diesem Treffen ein aktuelles Arztzeugnis (sofern vorhanden) mitzubringen und sich vorbereitend gut über die Studienanforderungen und Prüfungspläne ins Bild zu setzen. Ziel dieses Gesprächs ist, den individuellen Bedarf an Unterstützung zu definieren und die entsprechenden Massnahmen in die Wege zu leiten. Die Beratungsgespräche sind kostenlos und werden streng vertraulich gehandhabt. Es werden keine Informationen ohne die Zustimmung der Studierenden an Dritte weitergegeben.
Alternativ bietet sich auch die Möglichkeit, mit dem Anliegen an die ZHAW-übergeordnete Stabsstelle Diversity zu gelangen und sich dort beraten zu lassen.

Simone Kaufmann-Gernet
Leitung Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten und Dozentin am Institut für Physiotherapie
Fristen
Für die Anmeldung für ein Gesuch auf Nachteilsausgleich gelten am ZHAW-Departement Gesundheit folgende Fristen:
- Herbstsemester: Kalenderwoche 35 (Anfang September)
- Frühlingssemester: Kalenderwoche 5 (Anfang Februar)
Unsere Dienstleistungen
Die Dienstleistungen der Fachstelle richten sich an alle involvierten Personen und Stellen beim Vorliegen einer studien- oder arbeitserschwerenden Beeinträchtigung wie:
- Beeinträchtigung der Mobilität, des Seh- oder Hörvermögens
- Chronische Krankheit, inklusive psychische Erkrankung
- Dyslexie bzw. Dyskalkulie
- Asperger-Syndrom
- Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom oder Ähnliches.
Die Fachstelle kann mit folgenden Aktivitäten unterstützen:
- Information und Beratung für Studierende und Mitarbeitende
- Information und Beratung für Praktikumsinstitutionen oder andere involvierte Stellen
- Information und Beratung für Studieninteressierte
- Abklärung und Umsetzung von Nachteilsausgleichsmassnahmen (NTA)
- Organisation von räumlichen und strukturellen Anpassungen
- Beratung von Dozierenden zu hindernisfreier Didaktik
- Organisation von Sensibilisierungsmassnahmen
- Hilfestellung bei Fragestellungen zur IV-Finanzierung
Spezifische Dienstleistungen für Studierende mit Sehbehinderung
- Anlauf- und Informationsstelle für Fragen jeglicher Art für alle am Sehbehinderten-Projekt involvierten Personen
- Unterrichtsassistenz für sehbehinderte und blinde Studierende (prakt. Module)
- Organisation und Adaptation der Unterrichts- und Prüfungsunterlagen
- Umsetzen der sehbehinderten- und blindenspezifischen Anpassungen im Studiengang (Nachteilsausgleichsmassnahmen)
- Organisation der Finanzierung in Zusammenarbeit mit der Sehbehindertenhilfe Basel
- Vermitteln von Lösungsvorschlägen, Weitergabe von sinnvollen Adressen oder Tipps etc.
- Übertragungen von Literatur, Skripts, Graphiken in Auftrag geben
- Bibliothekhilfe / Lernplattform Moodle
- Organisation der Praxismodule
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