CAS Öffentliches Verfahrensrecht
Auf einen Blick
Abschluss:
Certificate in Advanced Studies ZHAW in Öffentlichem Verfahrensrecht (12 ECTS)
Start:
18.09.2026
Dauer:
15 Kurstage, freitags (mit einzelnen Unterbrechungen)
Kosten:
CHF 7'140.00
Bemerkung zu den Kosten:
Preis inkl. Unterrichtsunterlagen und Lehrmittel, exkl. Verpflegung. Nachprüfungen werden mit CHF 400.- verrechnet.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen an der School of Management and Law der ZHAW (siehe Download).
Durchführungsort:
- ZHAW School of Management and Law / Campus St.-Georgen-Platz, 8401 Winterthur
- In begründeten Einzelfällen ist eine Online-Teilnahme - sofern möglich - zulässig.
Unterrichtssprache:
Deutsch
Ziele und Inhalt
Zielpublikum
Der CAS richtet sich vor allem an Personen aus folgenden Branchen und Bereichen:
- Verwaltungsbehörden der Gemeinden, der Kantone und des Bundes
- Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen – insbesondere soweit sie Verfügungskompetenz haben (z.B. Krankenkassen, SBB, Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Flughäfen)
- Privatpersonen, die sich für das Verfahren der Verwaltungsbehörden und -gerichte interessieren
Ziele
- erstinstanzliche Verfahren instruieren und dabei insbesondere Form- und Fristenregelungen, die Verfahrensgrundrechte und -grundsätze beachten
- den Einsatz von Zwangsmitteln in öffentlichen Verfahren beurteilen;
- die Systematik des öffentlichen Prozessrechts verstehen und erklären (erstinstanzliche und Rechtsmittelverfahren auf kantonaler und auf Bundesebene, spezielle Verfahren)
- die zentralen Institute des Rechtsmittelverfahrens und ihre Bedeutung für die Beurteilung von Streitigkeiten verstehen und anwenden können (z. B. Beschwerdeobjekte, gerichtliche Kognition);
- die Grundsätze der Kostentragung in Verwaltungsverfahren kennen.
Inhalt
Der CAS ist modular aufgebaut. Er gliedert sich in zwei Module:
Modul 1:
Das erste Modul befasst sich mit dem Geltungsbereich und den Grundlagen des erstinstanzlichen Verwaltungsverfahrensrechts, insbesondere mit
- den Verfahrensmaximen
- den Rechten und Pflichten der Parteien und weiterer Beteiligten
- der Zusammenarbeit mit Behörden
- dem Öffentlichkeitsprinzip und dem Datenschutz
- dem formellen Ablauf von Verfahren (Fristen und Formvorschriften, elektronische Verfahren)
- den Zwangsmitteln
- besonderen Verwaltungsverfahren
Modul 2:
Das zweite Modul baut auf dem ersten Modul auf und befasst sich mit den Rechtsmittelverfahren, insbesondere mit
- dem verwaltungsinternen Rechtsmittelverfahren
- der Verwaltungsgerichtsbeschwerde auf Bundesebene (VGG)
- der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht (BGG)
- den Rechtsmitteln gemäss kantonalen Erlassen
- der Rolle und den Möglichkeiten von Vorinstanzen/verfügenden Behörden im Rechtsmittelverfahren (Stellungnahme, Wiedererwägung etc.)
- besonderen Beschwerdeobjekten (Realakt, Pläne, Verwaltungsverordnungen etc.)
- generell geltenden Grundsätzen im Rechtsmittelverfahren, insbesondere der Sachverhaltsfeststellung und der Kognition der Gerichte
- Mediation
- E-Justice
Methodik
Der CAS Öffentliches Verfahrensrecht zeichnet sich durch methodische Vielfalt aus. Neben der eigentlichen Wissensvermittlung (Vorlesung) stehen die Behandlung von Fallbeispielen (Kolloquium und Gruppenpräsentation) sowie Übungselemente und die Erarbeitung von Produkten mit praktischem Nutzen im Vordergrund.
Leistungsnachweis
- Das erste Modul wird mit einem individuellen Case Study betreffend ein echtes Verwaltungsverfahren und dessen rechtliche Herausforderungen (10 Seiten) abgeschlossen.
- Das zweite Modul endet mit einer schriftlichen Prüfung (60 Minuten).
Beratung und Kontakt
-
Studienleitung:
Prof. Dr. Madeleine Camprubi Hüser
+41 58 934 62 14
E-Mail -
Stv. Studienleitung:
Dr. Christian Meyer
+41 58 934 40 60
E-Mail -
Administration:
Stephanie Neff
+41 58 934 45 24
E-Mail
Veranstalter
Dozierende
Externe Referierende:
- Susanne Bolz-Reimann – Richterin Bundesverwaltungsgericht, Präsidentin Abteilung IV
- Dr. iur. Livio Bundi – Rechtsanwalt, Bratschi AG
- Dr. iur. / MAS ETH in Raumplanung Nina Dajcar – Leiterin Rechtsdienst des Baudepartements des Kantons Schaffhausen
- Dr. iur. Katia Favre – Rechtsanwältin, Streichenberg Rechtsanwälte
- Dr. iur. Tanja Gehrig, Rechtsanwältin – Behördenmitglied KESB Schaffhausen
- Marco M. Jauner – Rechtsanwalt, Lexarte AG
- Dr. iur. Peter Krepper – Rechtsanwalt und Mediator SAV/SDM, Krepper Spring Partner
- LL.M.Eur. Constance Leisinger – Richterin Bundesverwaltungsgericht
- Dr. iur. Patrik Louis – Stv. Leiter Sektion Recht der Baudirektion Kanton Zürich und nebenamtlicher Richter Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden
- Prof. Dr. iur. Arnold Marti, Rechtsanwalt – Advokatur und Beratung
- Katharina Meienberg – Gerichtsschreiberin Bundesverwaltungsgericht
- Laurent Merz – Bundesrichter, II. öffentlich-rechtliche Abteilung
- Dr. iur. Christoph Raess, Rechtsanwalt – Bundesamt für Justiz
- Christoph Schärli – Rechtsanwalt, Viadukt Recht GmbH
- Dr. iur. Viviane Sobotich – Richterin Zürcher Verwaltungsgericht, Rechtsberaterin und Mediatorin
- Marc Steiner, Rechtsanwalt – Richter Bundesverwaltungsgericht (bis November 2026)
- Dr. iur Karl-Marc Wyss, Rechtsanwalt – Bundesamt für Justiz
Interne Referierende:
- Prof. Dr. iur. Madeleine Camprubi Hüser, Rechtsanwältin – Dozentin an der ZHAW
- Dr. iur. Christian Meyer, Rechtsanwalt – Dozent an der ZHAW
- Dr. iur Robert Baumann - Dozent an der ZHAW, Rechtsanwalt, Advokatur-Baumann AG
- Dr. iur Martin Kayser - Dozent an der ZHAW, Rechtsanwalt, ehemaliger Richter Bundesverwaltungsgericht
- Dr. iur Reto Müller – Dozent an der ZHAW
- PD Dr. iur. Catherine Reiter, Rechtsanwältin – Dozentin an der ZHAW, nebenamtliche Bundesrichterin, nebenamtliche Verwaltungsrichterin
PD Dr. iur. Beatrix Schibli – Dozentin an der ZHAW, Konsulentin, Schibli & Partner Notariat und Advokatur AG
Anmeldung
Zulassungskriterien
Die Zulassung zum Zertifikatslehrgang setzt voraus:
- Abschluss (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschluss) einer staatlich anerkannten Hochschule bzw. einer der Vorgängerschulen sowie zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
- Oder Abschluss einer höheren Berufsbildung sowie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung. Bei Interessierten ohne Hochschulabschluss erfolgt ein Zulassungsgespräch.
Die Studienleitung entscheidet über die Zulassung anhand von folgender Kriterien:
- notwendige fachliche und methodische Kompetenzen
- Motivation für den Lehrgang mit Blick auf den bisherigen und angestrebten Lebenslauf
Anmeldeinformationen
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Startdaten und Anmeldung
| Start | Anmeldeschluss | Anmeldelink |
|---|---|---|
| 18.09.2026 | 18.08.2026 | Anmeldung |