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School of Management and Law

Wirkung von Sanktionen der Arbeits­losen­versicherung

Sanktionen sind ein bedeutendes Instrument der Arbeitslosenversicherung (ALV) zur Durchsetzung der Pflichten der Stellensuchenden. Nicht oder ungenügend erfüllte Pflichten können mit bis zu 60 Einstelltagen sanktioniert werden. Eine neue Studie der ZHAW School of Management and Law im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO untersuchte umfassend die Nutzung und die Wirkungen der unterschiedlichen Sanktionen der ALV basierend auf Daten der Jahre 2009 bis 2022.

Die Ergebnisse der Analyse zeigen auf, dass rund ein Drittel aller Arbeitslosenspannen mindestens einmal sanktioniert werden. «Dies ist ein bemerkenswert hoher Anteil, auch im internationalen Vergleich», sagt der ZHAW-Studienverantwortliche Patrick Arni vom Zentrum für Arbeitsmärkte, Digitalisierung und Regionalökonomie. Sanktionierte Stellensuchende sind im Durchschnitt jünger, häufiger männlich und verfügen seltener über eine tertiäre Ausbildung als nicht sanktionierte Personen. Die Analyse der Wirkungen auf die rasche Wiedereingliederung ergibt, dass Sanktionen im Durchschnitt eine positive Wirkung auf Abgänge in Beschäftigung ausüben: Die erwartete Arbeitslosen-Dauer reduziert sich um durchschnittlich 6.5 Tage, bei leichten Sanktionen (die deutlich am häufigsten vorkommen) um gut 15 Tage. Bei schweren Sanktionen und solchen bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit wird eine negative Wirkung gemessen, d.h. eine verlängerte Arbeitslosigkeitsdauer. Zudem ist bemerkenswert, dass die meisten Arten von Sanktionen längerfristig leicht negative Wirkungen auf Einkommen (ca. -1 %) und Erwerbsstabilität (ca. -0.7 %) aufweisen, die auch drei Jahre nach Ende der Arbeitslosigkeit noch sichtbar sind.

Alle Ergebnisse der Studie finden Sie hier.

Ein zusammenfassender Artikel ist in «Die Volkswirtschaft» und in «Soziale Sicherheit» erschienen.

Kontakt

Prof. Dr. Patrick Arni, ZHAW School of Management and Law
Telefon: +41 (0) 58 934 74 45
E-Mail: patrick.arni@zhaw.ch