Neue Psychotherapie-Regelung wirkt – aber Engpässe bleiben
Die Neuregelung der psychologischen Psychotherapie (NPP) hat den Zugang zur Versorgung tendenziell verbessert und das Berufsfeld für Psycholog:innen gestärkt. Gleichzeitig zeigt eine erste Evaluation im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG): Ärztlicher Fachkräftemangel, regionale Unterschiede und steigende Kosten bleiben zentrale Herausforderungen.
Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeut:innen in der Schweiz mit ärztlicher Anordnung eigenständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Ziel war es, den Zugang zur Therapie zu verbessern und die Versorgung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Eine Evaluation der ZHAW zeigt nun: Die Umsetzung der Neuregelung ist mehrheitlich gelungen. Gleichzeitig offenbaren sich strukturelle Herausforderungen.
Im Interview geben die beiden Co-Projektleitenden der formativen Evaluation, Laura Wade-Bohleber vom Departement Angewandte Psychologie und Marc Höglinger von der School of Management and Law der ZHAW, Einblick in Erkenntnisse und Empfehlungen der Evaluation.
Was wurde bei der Evaluation untersucht?
Laura Wade-Bohleber: Wir haben untersucht, wie die Neuregelung der psychologischen Psychotherapie – kurz NPP – seit ihrem Inkrafttreten im Juli 2022 umgesetzt wurde und welche ersten Wirkungen sie entfaltet. Konkret interessierte uns, wie das sogenannte Anordnungsmodell in der Praxis funktioniert, wie sich das Erreichen der Versorgungsziele, wie verbesserter Zugang, Qualität und Bedarfsgerechtigkeit, entwickelt und wie sich die OKP-Kosten verändern. Dafür haben wir einen breiten Mixed-Methods-Ansatz gewählt: Befragungen von fast 3'800 Fachpersonen, Interviews und Fokusgruppen mit Patient:innen, Stakeholdern und Expert:innen sowie Analysen von Versicherungsdaten.
Welches ist aus Ihrer Sicht die wichtigste Erkenntnis?
Laura Wade-Bohleber: Dank der NPP können psychologische Psychotherapeut:innen ihre Rolle in der Versorgung psychischer Erkrankungen stärken und erweitern. In unserem Projekt zu den ersten Wirkungen der NPP zeigt sich: der Zugang zur Versorgung hat sich tendenziell verbessert. Gleichzeitig zeigt sich aber auch, dass die Reform alleine nicht ausreicht, um die steigende Nachfrage nach Psychotherapie zu decken. Besonders für Kinder und Jugendliche sowie in ländlichen Regionen bestehen weiterhin erhebliche Versorgungslücken. Diese strukturellen Herausforderungen brauchen gezielte Massnahmen, die über die NPP hinausgehen.
Die Umsetzung wird als «überwiegend gelungen» beschrieben. Wo lagen bzw. liegen die grössten Herausforderungen?
Laura Wade-Bohleber: Zu Beginn gab es gewisse Anlaufschwierigkeiten bei den kantonalen Zulassungsverfahren und Unklarheiten bei der Leistungsabrechnung für Therapeut:innen in Weiterbildung – diese sind inzwischen weitgehend geklärt. Fortbestehende Herausforderungen gibt es bei den Qualifikationsstellen für psychologische Psychotherapeut:innen, die eine Grundversicherungs-Zulassung anstreben, in den Weiterbildungsstätten. Hier gestaltet sich die Nachfrage nach den Stellen und die Betreuung regional sehr unterschiedlich. Hinzu kommt, dass die Tarife noch provisorisch sind, was für die Leistungserbringenden eine empfindliche Planungsunsicherheit bedeutet. Und der administrative Aufwand rund um die Therapieweiterführung nach 30 Sitzungen ist für viele Fachpersonen eine echte Belastung.

«Die Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ermöglicht wichtige Weiterentwicklungen im Versorgungssystem, aber sie kann die bestehenden Probleme nicht allein lösen.»
Laura Wade-Bohleber, Psychotherapeutin, Institut für Mental Health, ZHAW
Hat sich der Zugang zur Psychotherapie verbessert? Für wen besonders?
Marc Höglinger: Ja, tendenziell schon. Die via Grundversicherung abgerechneten Psychotherapieleistungen haben mit Einführung der NPP von 27 auf 40 Vollzeitäquivalente pro 100'000 Versicherte deutlich zugenommen. Auch berichtet mehr als die Hälfte der befragten Fachpersonen von einer Verbesserung des Zugangs. Gemäss Einschätzung von Fachpersonen ist gleichzeitig der Anteil von Patient:innen mit niedrigem sozioökonomischem Status und hoher psychosozialer Belastung in den Praxen gestiegen. Für bestimmte Gruppen – Kinder und Jugendliche, Menschen in ländlichen Regionen und Migrant:innen mit geringen Sprachkenntnissen – ist der Zugang aber nach wie vor schwierig, da hat sich wenig verändert.
Warum bestehen trotz Neuregelung weiterhin lange Wartezeiten und Versorgungsengpässe?
Marc Höglinger: Die NPP hat das Angebot an psychologischer Psychotherapie, die via Grundversicherung vergütet wird, ausgebaut, aber die Nachfrage ist mindestens ebenso stark gestiegen, getrieben durch die COVID-19-Pandemie, eine zunehmende Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und einen langfristigen epidemiologischen Trend. Hinzu kommen regionale Ungleichgewichte: In der Genferseeregion stehen 66 Vollzeitäquivalente pro 100'000 Versicherte zur Verfügung, in der Ostschweiz nur 18. Diese Disparitäten bestanden schon vor der NPP und lassen sich nicht allein durch die NPP reduzieren.
Welche Anpassungen sind jetzt aus Ihrer Sicht prioritär?
Marc Höglinger: Drei Bereiche sind aus unserer Sicht besonders dringlich: Erstens sollte der Zugang für potenziell unterversorgte Gruppen gezielt verbessert werden – durch digitale Vermittlungsplattformen, regionale Triagemodelle und Anreize für Niederlassungen in peripheren Regionen. Zweitens würde eine Vereinfachung des Verfahrens zur Therapieweiterführung nach 30 Sitzungen Ressourcen sparen. Der administrative Ablauf könnte verschlankt, Prozesse digitalisiert und optimiert werden. Drittens sollte die Datengrundlage zum Einschätzen der Versorgungssituation verbessert werden.
Was sind die nächsten Schritte?
Laura Wade-Bohleber: Die Evaluation liefert eine Entscheidungsgrundlage. Nun ist der Bund und das Parlament am Zug, die Empfehlungen zu priorisieren und in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren Veränderungen anzustossen. Auch andere Akteure sind gefragt: Kurzfristig braucht es insbesondere eine Arbeitsgruppe der Tarifpartner, die das Procedere rund um die Therapieverlängerung nach 30 Sitzungen optimiert. Mittelfristig empfehlen wir, das Monitoring auszubauen und epidemiologische Daten zur psychischen Gesundheit der Bevölkerung zu erheben, um die Versorgunglage besser einschätzen zu können. Und in etwa drei bis fünf Jahren sollte eine erneute Evaluation prüfen, ob die Abläufe angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels weiterhin praxistauglich sind.

Laura Wade-Bohleber ist Leiterin Klinische Psychologie im Erwachsenenalter am Institut für Mental Health der ZHAW.

Marc Höglinger ist Co-Leiter Gesundheitsversorgungsforschung / Health Services Research bei der ZHAW School of Management and Law
Empfehlungen
Aus den Evaluationsergebnissen leiten wir folgende Empfehlungen ab (Adressaten in Klammern):
- Zugang von unterversorgten Gruppen und Triage stärken: Verbesserung der Patient:innensteuerung durch digitale Plattformen; Ausbau regionaler Triage-Strukturen; gezielte Förderung von Angeboten für unterversorgte Gruppen (Kantone, Fachverbände).
- Monitoring der psychologischen Psychotherapie erweitern: Fortführung und Differenzierung des Monitorings der psychologischen Psychotherapie mit Fokus nicht nur auf Kosten, sondern auch auf Inanspruchnahme und Versorgungslage; Etablierung periodischer Datenerhebungen zur Epidemiologie psychischer Erkrankungen (Bund).
- Qualifikationsstellen verbessern: Implementierung einer schweizweiten Ausschreibungsplattform für Qualifikationsstellen für die OKP-Zulassung; Entwicklung einer Finanzierungsstrategie analog zur Facharztausbildung; verstärkte Qualitätssicherung bei der fachlichen Aufsicht (Kantone, Weiterbildungsstätten).
- Prozess der Fallbeurteilung optimieren: Überprüfung der Notwendigkeit psychiatrischer Fallbeurteilungen für alle Gesuche um Kostengutsprache nach 30 Sitzungen; Vereinfachung administrativer Abläufe; Förderung digitaler Standardprozesse (Bund, Fachverbände, Versicherer).
- Rechtlichen Rahmen optimieren: Flexibilisierung der NPP-Regelungen für psychiatrische Ambulatorien; Erweiterung der Anordnungsbefugnis auf Ärzt:innen der Grundversorgung mit Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt» (Bund).