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School of Management and Law

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Vielen Sozialhilfebeziehenden geht es schlecht

Wer von der Sozialhilfe unterstützt wird, ist gesundheitlich überdurchschnittlich stark belastet. Dies zeigt eine neue Studie der Berner Fachhochschule BFH und der ZHAW School of Management and Law. Sie gibt Auskunft zu Gesundheitszustand, Gesundheitsverhalten und zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.

«Sozialhilfebeziehende weisen einen deutlich schlechteren Gesundheitszustand auf als die Restbevölkerung und auch als andere Bevölkerungsgruppen in prekären finanziellen Verhältnissen», sagt Marc Höglinger, Projektleiter des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie der ZHAW School of Management and Law. Dies zeigt sich sowohl bei der subjektiven Gesundheitseinschätzung als auch daran, dass diese Menschen häufiger an einer oder mehreren chronischen Krankheiten leiden. Sozialhilfebeziehende beanspruchen dementsprechend oft Gesundheitsleistungen. Dennoch besteht ein Risiko für Unterversorgung: Sozialhilfebeziehende berichten häufiger als die Vergleichsgruppen, dass sie auf notwendige medizinische Untersuchungen verzichtet haben.

Die Resultate deuten zudem darauf hin, dass gesundheitliche Einschränkungen die Erwerbsreintegration erschweren: «Wer beim Eintritt in die Sozialhilfe eine schlechte Gesundheit aufweist, hat geringere Chancen wieder eine Stelle zu finden», erklärt Dorian Kessler, Projektleiter der BFH. Besonders psychische Probleme scheinen einer raschen Erwerbsreintegration im Weg zu stehen: Erwerbslose Sozialhilfebeziehende leiden viel häufiger unter Depressionen als Sozialhilfebeziehende, die einem Erwerb nachgehen.

Die Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) stützt sich auf eine einzigartige Datenbasis, die auf sechs verschiedenen Quellen beruht: Die Forschenden haben Daten der Sozialhilfeempfängerstatistik, Angaben der AHV und der IV mit Befragungsdaten der Schweizerischen Gesundheitsbefragung, der Erhebung zu den Einkommen und Lebensbedingungen und der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung verknüpft.

Medienmitteilung der BFH

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