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Wie lässt sich das Abklärungsverfahren der IV-Stellen optimieren?

Diese Frage untersuchte die Forschungsstelle Ergotherapie gemeinsam mit dem Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien, BASS, Bern. Nun liegt der Abschlussbericht der Studie vor.

Die IV-Stellen in den Kantonen klären ab, ob Menschen mit gesundheitlichen Problemen sich wieder ins Erwerbsleben eingliedern können oder Anspruch auf eine Rentenleistung haben. Dabei müssen sie sorgfältig und rechtmässig vorgehen. Das Verfahren sollte sich aber nicht in die Länge ziehen, weil dies die Eingliederungschancen der Versicherten schmälert. Die Studie des Büros BASS und der Forschungsstelle Ergotherapie der ZHAW untersuchte Wirkungszusammenhänge, Hindernisse und Erfolgsfaktoren im IV-Abklärungsverfahren. Die Studienergebnisse weisen darauf hin, dass der Vollzug des Verfahrens in der Schweiz sehr heterogen ist. Dennoch führt der Abschlussbericht einige verallgemeinerbare Schlussfolgerungen auf und macht Empfehlungen, die für die Berentungsquoten relevant sind:
Abschlussbericht(PDF 1,6 MB)
Forschungsstelle Ergotherapie