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School of Management and Law

Liebe am Arbeitsplatz: Rechte, Pflichten und Risiken

Der Fall des Nestlé-Chefs zeigt, dass Liebe im Job heikel sein kann. Es gibt einiges zu beachten. Dr. Nicole Vögeli Galli, Dozentin für Arbeitsrecht an der ZHAW School of Management and Law ordnet ein.

Was gilt rechtlich?

Am Arbeitsplatz sei nicht vieles erlaubt, wenn es um Liebesbeziehungen gehe, sagt Nicole Vögeli Galli. Sie ist Dozentin für Arbeitsrecht an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW). «Liebesbeziehungen sind sehr kritisch mit Blick auf Geheimhaltungs- und Datenschutzvorschriften. Die Bevorzugung einzelner Personen ist ein Thema. Und damit zusammenhängend dann gleich auch noch der Betriebsfrieden.» Andere haben das Gefühl, sie werden zu Unrecht schlechter behandelt als zum Beispiel die Liebespartnerin oder der Liebespartner.

Was muss man beachten?

Wichtig ist laut Arbeitsrechtlerin Nicole Vögeli Galli, dass man sich überlege, ob eine Meldepflicht bestehe. «Könnte es ein Risiko sein, wenn wir so nah miteinander privat zu tun haben? Entsteht der Eindruck, wir erzählen uns alles und verletzen die Geheimhaltungspflicht? Oder bevorzugen wir uns gegenseitig?» Denn es gebe auch risikoarme Beziehungen, und zwar, wenn zwei Personen keinerlei Berührungspunkte bei der Arbeit hätten.

Was sollten Sie vermeiden?

Noch heikler sind kurze Affären, sagt Nicole Vögeli Galli. «Sie geschehen vielmals in nicht wohlüberlegten Situationen. Vielfach werden diese kurzen Affären später bereut, das kann zu sehr unangenehmen Konstellationen führen.» Hier könne ein Verhältnis schnell in eine sexuelle Belästigung kippen. Und dann wird es für alle Beteiligten unangenehm.

Darf man sich also am Arbeitsplatz nicht mehr verlieben?

«Natürlich darf man sich am Arbeitsplatz verlieben. Alles andere wäre völlig weltfremd», sagt Führungsexperte Mölleney. Aber man müsse sich über die Tragweite bewusst werden. Arbeitsrechtlerin Vögeli Galli ergänzt: «Wichtig ist, dass man sich überlegt, ob eine Meldepflicht besteht oder es ein Risiko birgt, wenn man privat eng verbunden ist.»

Kontakt

Dr. Nicole Vögeli Galli, ZHAW School of Management and Law
Telefon: +41 (0) 58 934 40 92
E-Mail: nicole.voegeligalli@zhaw.ch