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School of Management and Law

Liebe am Arbeitsplatz – Was gilt rechtlich?

Prof. Roger Rudolph (UZH) und Dr. Nicole Vögeli Galli (ZHAW) beantworteten der NZZ Fragen zum Thema Liebe und Beziehung am Arbeitsplatz. Daraus entstand eine Checkliste für Paare innerhalb eines Unternehmens. Diese umfasst im Wesentlichen vier Punkte:

1. Können wir unabhängig voneinander entscheiden?

Ein Paar in der Compliance-Abteilung eines Finanzinstituts verheimlichte seine Beziehung und wurde deshalb entlassen – ein Verstoss gegen interne Vorschriften. Der Fall zeigt, dass Beziehungen am Arbeitsplatz problematisch sein können, insbesondere dort, wo gegenseitige Kontrolle erforderlich ist. Professor Rudolph betont, dass solche Beziehungen meldepflichtig sein können, wenn sie mit den Interessen des Arbeitgebers kollidieren. Das Schweizer Arbeitsrecht kennt keine spezifischen Regelungen, doch können Treuepflichten oder interne Richtlinien zur Anwendung kommen. Eine Offenlegung kann zu Versetzungen oder Rollentrennungen führen.

2. Haben wir eine Affäre oder sind wir ein Paar?

Beziehungen müssen erst gemeldet werden, wenn sich die Beteiligten selbst als Paar verstehen. Flirts oder ein einzelnes Date gelten in der Regel nicht als meldepflichtig. Erst wenn eine feste Beziehung entsteht – insbesondere bei Interessenkonflikten – sollte der Arbeitgeber informiert werden. Der Übergang von einer Affäre zu einer Beziehung ist jedoch eine Grauzone.

3. Können wir voreinander Geheimnisse bewahren?

Besonders heikel sind Beziehungen in vertraulichen Branchen, etwa in der Finanz- oder Pharmaindustrie. Nicole Vögeli Galli weist darauf hin, dass selbst bei grosser Vorsicht vertrauliche Informationen unbeabsichtigt weitergegeben werden können. Solche Vorfälle bergen das Risiko, dass Dritte erheblich geschädigt werden. Deshalb ist es in daten- oder sicherheitssensiblen Abteilungen notwendig, Partnerschaften zu melden, damit der Arbeitgeber Risiken abwägen und geeignete Massnahmen ergreifen kann.

4. Ist jemand von uns dem anderen vorgesetzt?

Entsteht eine Beziehung innerhalb eines Abhängigkeitsverhältnisses – etwa zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiterin –, können kritische Machtkonstellationen entstehen. Die abhängige Person kann sich unter Druck gesetzt fühlen oder bei einer Trennung benachteiligt werden. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber nach Offenlegung eingreifen und Massnahmen wie Verwarnung, Versetzung oder Kündigung ergreifen. Meist ist die sozial schwächer gestellte Person betroffen – häufig Frauen oder Berufseinsteigerinnen, die als «austauschbar» gelten. Für sie stellen solche Konstellationen oft eine grosse Belastung dar.

Gute Nachrichten gibt es für Paare, die in verschiedenen Abteilungen ohne Berührungspunkte oder Abhängigkeiten arbeiten: Ihre Beziehung ist in der Regel nicht meldepflichtig und kann ohne Eingreifen des Arbeitgebers geführt werden.