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Studie zu 20 Jahren Gender-Diversität wird im Swiss Journal of Business publiziert

Aktuelle Forschungsergebnisse zu 20 Jahre Gender-Diversität in Schweizer Führungsgremien

Art. 734f OR verpflichtet börsenkotierte Unternehmen bis 2031 einen Frauenanteil von mindestens 20 Prozent in der Geschäftsleitung zu erreichen. Wird dieses Ziel nicht erreicht, ist eine Begründung im Vergütungsbericht erforderlich. Insbesondere vor diesem Hintergrund haben wir im Newsletter letzten Jahres unser Forschungsprojekt («20 Jahre Diversität in Schweizer Führungsgremien: Studie untersucht Einflussfaktoren und Auswirkungen») vorgestellt, das die Entwicklung der Diversität in Schweizer Führungsgremien, ihre Einflussfaktoren sowie ihre Auswirkungen auf die Unternehmensleistung untersucht. 

Unsere Analyse basiert auf Daten des schillingreport von guido schilling ag und umfasst 109 Schweizer Unternehmen (1'566 Unternehmens-Jahresbeobachtungen) aus dem Zeitraum 2005 bis 2024. Wir freuen uns, erste Ergebnisse präsentieren zu können: 

Deutlicher Anstieg der Frauenrepräsentation über zwei Jahrzehnte

Während 2005 noch 84,7 Prozent der untersuchten Unternehmen keine Frauen in der Geschäftsleitung hatten, waren es 2024 nur noch 20,2 Prozent, d.h. Frauen waren in rund 80 Prozent der Geschäftsleitungen vertreten. Gleichzeitig stieg der Anteil der Unternehmen mit zwei oder mehr Frauen in der Geschäftsleitung von 1,7 Prozent im Jahr 2005 auf 56,0 Prozent im Jahr 2024. Der durchschnittliche Frauenanteil in den Geschäftsleitungen stieg von 2,3 Prozent im Jahr 2005 auf rund 21 Prozent im Jahr 2024, was fast eine Verzehnfachung innerhalb von zwei Jahrzehnten entspricht.

Kein Einfluss auf die Gesamtunternehmensleistung

In einem nächsten Schritt wurde untersucht, ob eine substantielle Frauenrepräsentation (oberstes Quartil, über 14,3 Prozent) mit einer veränderten Unternehmensleistung, gemessen an Eigenkapitalrendite und Umsatzwachstum, einhergeht.

Es lässt sich kein statistisch signifikanter Zusammenhang feststellen. Der Anstieg des Frauenanteils hat die Unternehmensleistung also weder positiv noch negativ beeinflusst. Dieses Resultat fügt sich in ein gemischtes internationales Bild ein: Während einige Studien positive Effekte dokumentieren, finden andere negative oder keine signifikanten Zusammenhänge.

Ein differenzierteres Bild: Die DuPont-Analyse

In einem weiteren Schritt haben wir die Eigenkapitalrendite mithilfe der DuPont-Methode in ihre drei Komponenten zerlegt: Gewinnmarge, Kapitalumschlag und Finanzhebel.

Unternehmen mit substantieller Frauenrepräsentation weisen höhere Gewinnmargen auf und verfolgen gleichzeitig eine Finanzierungsstrategie mit niedrigerer Verschuldung. Diese gegenläufigen Effekte könnten erklären, warum sich auf der Ebene der Gesamtrendite kein Nettoeffekt zeigt.

Bei den Ergebnissen bleibt zu berücksichtigen, dass die Resultate sensitiv gegenüber der gewählten Definition von substantieller Frauenrepräsentation sind. Ausserdem werden nur Korrelationen, keine Kausalitäten, nachgewiesen.

Implikationen für Art. 734f OR

Unsere Analyse legt nahe, dass Art. 734f OR die Unternehmensleistung voraussichtlich nicht wesentlich verändern wird. Erstens zeigen unsere Daten, dass viele Unternehmen den gesetzlichen Schwellenwert bereits heute erfüllen. Zweitens ist Frauenrepräsentation nicht mit einem Nettoeffekt auf die Eigenkapitalrendite verbunden, sondern mit gegenläufigen Effekten auf einzelne Komponenten. Allfällige regulatorische Effekte dürften daher eher in den Einzelkomponenten der Unternehmensleistung sichtbar werden als in aggregierten Kennzahlen.

Ein entsprechender Artikel wurde vom peer-reviewten Swiss Journal of Business (SJB) zur Publikation angenommen.

Kontakt

Dr. Lucas Knust
Dozent am Institut für Financial Management
+41 58 934 40 16
lucas.knust@zhaw.ch