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School of Management and Law

CAS Nebenstrafrecht

Zielgerichtete Weiterbildung im Nebenstrafrecht: Der CAS vermittelt Spezialwissen in praxisrelevanten Bereichen wie Betäubungsmittel-, Strassenverkehrs-, Migrations- und Waffenstrafrecht – kompakt, fundiert und anwendungsnah.

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Auf einen Blick

Abschluss:

Certificate of Advanced Studies ZHAW in Nebenstrafrecht (12 ECTS)

Start:

27.03.2026

Dauer:

120 Lektionen verteilt auf 16 Kurstage (jeweils freitags und samstags) in einem Zeitraum von 10 Monaten, mehr Details zur Durchführung

Kosten:

CHF 7'740.00

Bemerkung zu den Kosten: 

  • Frühbucherpreis bei Anmeldung bis Ende November 2025: CHF 7'440.-
  • Preis inkl. Unterrichtsunterlagen und Lehrmittel, exkl. Verpflegung.
  • Nachprüfungen werden mit CHF 400.- verrechnet.
  • Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen an der School of Management and Law der ZHAW (siehe Download)

Durchführungsort: 

ZHAW School of Management and Law / Campus St.-Georgen-Platz, 8401 Winterthur

Unterrichtssprache:

Deutsch

«Zwei Drittel aller Verurteilungen betreffen das Nebenstrafrecht – wer in der Strafrechtspraxis bestehen will, kommt daran nicht vorbei.»

Ziele und Inhalt

Zielpublikum

Der CAS richtet sich an:

  • Jurist:innen, insbesondere an Staatsanwält:innen, Assistenzstaatsanwält:innen, Untersuchungsbeamt:innen, Strafverteidiger:innen, juristische Mitarbeiter:innen, Gerichtspersonen, Forschende sowie weitere Fachpersonen der Strafverfolgungs- und Strafjustizbehörden, die in ihrer täglichen Praxis mit Fragestellungen des Nebenstrafrechts konfrontiert sind
  • Kaderpersonen spezialisierter (polizeilicher oder anderer fachrelevanter) Dienstbereiche mit anderweitiger Ausbildung

Ziele

Nach Abschluss des CAS Nebenstrafrecht können die Teilnehmenden praxisrelevante Teilbereiche des Nebenstrafrechts – namentlich im Betäubungsmittel-, Migrations-, Strassenverkehrs- und Waffenstrafrecht – rechtlich fundiert analysieren und materiell und prozessual einordnen. Sie erkennen verwaltungsrechtliche Bezüge, führen zusammenhängende Verwaltungsverfahren zielgerichtet und können straf- und verwaltungsrechtliche Aspekte systematisch verknüpfen.
Darüber hinaus bewältigen die Teilnehmenden komplexe Fallkonstellationen unter Einbezug technischer, medizinischer oder psychologischer Fachkenntnisse. Das erworbene Spezialwissen ermöglicht im Ergebnis eine schnellere, präzisere und rechtssichere Fallbearbeitung sowie eine kompetente Kommunikation mit Expert:innen angrenzender Disziplinen.

Inhalt

Der CAS ist modular aufgebaut. Er gliedert sich in zwei Module.

Modul 1: Grundlagen, Betäubungsmittelstrafrecht und Migrationsstrafrecht

Grundlagen:

  • Systematik und Bedeutung des Nebenstrafrechts
  • Abgrenzung zum Kernstrafrecht sowie Schnittstellen zu Verwaltungs- und Disziplinarrecht

Betäubungsmittelstrafrecht:

  • Grundlagen zum Betäubungsmittelrecht
  • Aktuelle technische Untersuchungsmöglichkeiten und Ermittlungsansätze
  • BetmG-Verfahren aus Sicht der Staatsanwaltschaft und Verteidigung
  • Suchtbehandlung
  • Zentrale Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes (und ggf. anderer Erlasse)

Migrationsstrafrecht:

  • Rechtliche Grundlagen des Migrationsstrafrechts (insb. AIG, AsylG und FZG)
  • Grundlegende Prinzipien des AIG
  • Landesverweisung und aktuelle rechtliche Entwicklungen
  • Zentrale Straftatbestände im Migrationsstrafrecht (insb. Art. 115 ff. AIG)

Modul 2: Strassenverkehrsstrafrecht und Administrativmassnahmen, Waffenstrafrecht

Strassenverkehrsstrafrecht und Administrativmassnahmen:

  • Grundlagen zum Strassenverkehrsgesetz
  • Technische Untersuchungsmethoden und Sachverständige
  • SVG-Verfahren aus Sicht der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung
  • Administrativmassnahmen
  • Ablauf und Unterscheidung rechtsmedizinischer, verkehrsmedizinischer und verkehrspsychologischer Begutachtungen
  • Zentrale Straftatbestände des Strassenverkehrsgesetzes (und ggf. anderer Erlasse)

Waffenstrafrecht:

  • Grundlagen zum Waffenrecht
  • Aktuelle Herausforderungen in der Rechtsanwendung
  • Polizeilicher Aufgaben- und Tätigkeitsbereich
  • Zusammenspiel zwischen verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren
  • Zentrale Straftatbestände des Waffenrechts (und ggf. anderer Erlasse)

Methodik

Der CAS zeichnet sich durch methodische Vielfalt aus.
Er umfasst Präsenzunterricht, Übungen, Fallstudien und die Arbeit an Fallbeispielen aus der Praxis. 

Leistungsnachweis

Jedes Modul wird mit einer schriftlichen Prüfung (60 Minuten, open book) abgeschlossen.

Mehr Details zur Durchführung

Präsenzunterricht, jeweils ein Freitag und Samstag (Vormittag und Nachmittag) pro Monat (März bis Juni, September bis Dezember).

Modul 1:

  • 27./28. März 2026
  • 24./25. April 2026
  • 15./16. Mai 2026
  • 19./20. Juni 2026

Modul 2:

  • 18./19. September 2026
  • 30./31. Oktober 2026
  • 13./14. November 2026
  • 4./5. Dezember 2026

Beratung und Kontakt

  • Studienleitung:
    Prof. Dr. Sonja Pflaum, E-Mail
    Dr. Diego Langenegger
    Dr. Stephan Schlegel

  • Administration:
    Customer Service Weiterbildung
    +41 58 934 79 79
    E-Mail

Veranstalter

Dozierende

  • Christian Bogdal, Dr. sc.
  • Emanuel Cohen, Dr. iur., RA
  • Andreas Eicker, Prof. Dr. iur.
  • Deniz Ernst, MLaw
  • Bruno Liniger, Dr. med.
  • Diego Langenegger, Dr. iur., RA
  • Martina Menn,Dr. phil.
  • Sonja Pflaum, Prof. Dr. iur., RAin
  • Stephan Schlegel, Dr. iur., RA
  • Magda Zihlmann, lic. iur., RAin
  • Luzia Vetterli, Dr. iur., RAin

Anmeldung

Zulassungskriterien

Zulassungsbedingungen für Personen mit Hochschulabschluss

Die Zulassung zum Zertifikatslehrgang setzt voraus:

  • Abschluss in Rechtswissenschaften (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschluss, Staatsexamen) einer staatlich anerkannten Hochschule beziehungsweise einer der Vorgängerschulen.

    Personen mit einem Abschluss in einer anderen Studienrichtung können zugelassen werden, wenn sie über Berufserfahrung in einem relevanten Feld verfügen.
  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.

Die Studienleitung behält sich vor, die interessierten Personen zu einem Gespräch einzuladen sowie Referenzen einzuholen.
 

Zulassungsbedingungen für Personen ohne Hochschulabschluss

Die Zulassung zum Zertifikatslehrgang setzt voraus:

  • Nachweis eines Tertiär B-Abschluss (Höhere Berufsbildung):
    Berufsprüfung BP (eidgenössischer Fachausweis) oder Höhere Fachprüfung HFP (eidgenössisches Diplom) oder Höhere Fachschule HF. Abschlussdiplom eines Bildungslehrgangs einer höheren Fachschule (HF) oder einer höheren Fachprüfung (eidg. Diplom).
    In Ausnahmefällen können weitere Personen zugelassen werden, wenn sich deren Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt.

  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung und nach Abschluss einer ersten beruflichen Grundbildung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem für das Nebenstrafrecht relevanten Bereich.

  • Bestehen eines Zulassungsgesprächs.

Zulassungsgespräch

Interessierte Personen ohne Hochschulabschluss müssen ein Zulassungsgespräch erfolgreich absolvieren. Dabei werden folgende Kriterien überprüft: 

  • Erhebung der notwendigen fachlichen und methodischen Kompetenzen.

  • Diskussion der Motivation für den Lehrgang mit Blick auf den bisherigen und angestrebten Lebenslauf.

Die Beurteilung dieser Kriterien erfolgt durch die Studienleitung. Eine Dispensation vom Zulassungsgespräch kann erfolgen, wenn die interessierten Personen die vorstehenden Kriterien in einem vergleichbaren Zulassungsgespräch an der ZHAW bereits bestanden haben. Die Studienleitung behält sich zudem vor, Referenzen einzuholen.

Entscheid über die Zulassung

Die Studienleitung entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung.

Anmeldeinformationen

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Startdaten und Anmeldung

Start Anmeldeschluss Anmeldelink
27.03.2026 26.02.2026 Anmeldung

Downloads und Broschüre

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