Informationen zum Studienbeginn
Herzlich willkommen an der ZHAW School of Management and Law!
Wir freuen uns, dass Sie sich für die ZHAW School of Management and Law entschieden haben und wünschen Ihnen schon jetzt viel Erfolg und Freude beim Studieren.
Welcome Days
An den Welcome Days erfahren Sie alles Wichtige über den Studienverlauf. Sie lernen Ihre Klasse kennen und können sich bei einem Apéro an der ALIAS-Bar mit Ihren Kommiliton:innen austauschen. Neben den Infoveranstaltungen der Studiengangleitung erwarten Sie Führungen über den Campus. Sie können erfahrenen Tutor:innen Fragen stellen, sich über die Bibliothek, die Mensa, Tools, Hochschulsport und den Stundenplan informieren – kurz gesagt erhalten Sie alle Informationen für einen erfolgreichen Start ins Studium.
Wir heissen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen eine spannende und erfolgreiche Zeit an der ZHAW School of Management and Law!
Ihr Studium beginnt mit einem Welcome Day in der Kalenderwoche 37 für den Studienbeginn im Herbstsemester (8. bis 12. September 2025).
Die konkreten Termine werden an dieser Stelle zeitnah aufgeschaltet, Sie werden aber auch persönlich darüber informiert.
Eine An- oder Abmeldung ist nicht erforderlich.
Studienbeginn Bachelor (BSc)
Anwesenheiten im Bachelor-Teilzeitstudium
- Angewandtes Recht(PDF 90,9 KB)
- Banking and Finance(PDF 129,8 KB)
- Banking and Finance FLEX(PDF 130,3 KB)
- Business Information Systems / Data Science(PDF 92,8 KB)
- Financial Management / General Management(PDF 102,2 KB)
- General Management FLEX(PDF 102,0 KB)
- Human Centered Organization(PDF 131,6 KB)
- Insurance Management / Marketing / Politics and Management(PDF 102,4 KB)
- Wirtschaftsrecht(PDF 90,9 KB)
Vorbereitungskurse
Studienbeginn Master (MSc)
Wichtig: Vorlage ihres Bachelordiploms
Eine der Voraussetzungen für den Studienbeginn ist das Vorlegen des Bachelordiploms.
Dies muss bis spätestens Freitag, Kalenderwoche 37, 16.00 Uhr erfolgt sein, mit Ausnahme vom MSc International Business. Hier muss die Vorlage des Bachelordiploms bis spätestens Freitag, Kalenderwoche 34, 16.00 Uhr erfolgen.
Sollte dies aufgrund einer späteren Diplomübergabe nicht möglich sein, verwenden Sie bitte das Formular Bestätigung Abschluss Bachelorstudium (ausgenommen MSc IB)(DOC 34,9 KB) und für den MSc International Business folgendes Formular Bestätigung Abschluss Bachelorstudium (MSc IB).(DOC 34,8 KB)
Organisatorisches
Adressänderungen
- Privatadresse: Bitte füllen Sie das passende Formular aus.
- Abweichende Rechnungsadresse: Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Semestergebühren? Bitte senden Sie uns eine E-Mail an studentservices.sml@zhaw.ch.
Anrechnung von Vorleistungen (Dispensationen)
Bitte beachten Sie die detaillierten Informationen im Antragsformular. Dispensationsanträge für das Herbstsemester müssen bis Ende KW 33 eingereicht werden, solche für das Frühlingssemester bis Ende KW 3.
Dispensationsanträge müssen auch dann fristgerecht eingereicht werden, wenn noch nicht alle erforderlichen Nachweise (z.B. Notenausweise) vorgelegt werden können. Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Bibliothek
Informatik
Die wichtigsten Themenbereiche, welche Ihnen zum Studienbeginn die Nutzung der IT-Services ermöglichen, finden Sie im Self-Service-Portal. Klicken Sie auf der Startseite auf Studierende, dann auf ICT-Einführung neue Studierende. Hier finden Sie alles für ihre IT-Fitness an der ZHAW.
Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Die Minimalanforderungen an das Notebook finden Sie ebenfalls im Self-Service-Portal unter Einführung neue Studierende.
Literaturliste
Sie finden die Literaturangaben ab KW 34 (HS) und KW 04 (FS) in den Modulbeschreibungen unter der Rubrik «Modultafeln / Modulbeschreibungen» im Intranet. Die Gültigkeit der Modulbeschreibung ist der Semesterangabe oben links im Dokument zu entnehmen.
Aus den Angaben in den Modulbeschreibungen stellen wir für Sie eine Literaturliste zusammen und werden diese jeweils in KW 37 (HS) und KW 7 (FS) veröffentlichen.
Weitere Informationen dazu folgen separat per E-Mail.
Nachteilsausgleich
Allgemeine Information
Studierende, Studieninteressierte und Weiterbildungsteilnehmende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben allenfalls einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, um chancengleiches Studieren zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich ermöglicht eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderung oder chronischen Krankheiten führt. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. gewährt werden bei (Aufzählung nicht abschliessend):
- Mobilitäts-, Körper oder Sinnesbehinderungen
- Chronischen Erkrankungen (z.B. Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen etc.)
- Psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, bipolare Störungen etc.)
- Teilleistungsstörungen (z.B. Dyslexie, Dyskalkulie etc.)
- Neurodivergenzen (z.B. AD(H)S, Autismus-Spektrum, Legasthenie etc.)
Der Nachteilsausgleich (NTA) gleicht behinderungsbedingte Nachteile individuell aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu Lernzielanpassungen oder Bevorteilung führen und es besteht kein Anspruch auf bestimmte Massnahmen (vgl. Reglement Nachteilsausgleich). Die Massnahmen müssen zudem im Verhältnis zur Diagnose stehen und für den Studiengang umsetzbar sein. Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, füllen Sie auf dieser Seite bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich das Online-Gesuch aus. Dort finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, zu den Abläufen und zu den benötigten Nachweisen.
Fristen
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Online-Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprache mit den Studiengängen Zeit benötigt. Füllen Sie das Online-Gesuch daher so früh wie möglich und fristgerecht aus, damit genügend Zeit für die Prüfung, Beratung und Erstellung des Antrags für den Studiengang bleibt.
Die verbindliche(n) Frist(en) zur Einreichung des Online-Gesuches sind wie folgt:
→ Frühlingssemester Unterricht: KW 03
→ Frühlingssemester Prüfungen: KW 18
→ Herbstsemester Unterricht: KW 33
→ Herbstsemester Prüfungen: KW 48
Die Prüfung Ihres Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprache mit dem Departement benötigen Zeit. Bitte melden Sie sich daher so früh wie möglich und spätestens 3 Wochen vor der angegebenen Frist bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich an.
Ansprechperson im Departement
Ihre Ansprechperson für departementsspezifische Fragen ist nta-kontaktstelle.sml@zhaw.ch. Bitte beachten Sie, dass für übergeordnete Fragen und die Beantragung des Antrages die Beratungsstelle Nachteilsausgleich zuständig ist: barrierefrei@zhaw.ch
Wissenswertes A-Z (Intranet)
Ab Mitte August sind alle wichtigen Informationen zum Studienbeginn wie z.B. die Klasseneinteilung, Stundenplanung, Pflichtliteratur, etc. im Intranet verfügbar.
Studierende, die ihr Studium im Februar beginnen (z.B. Direkteintritt Hauptstudium) können diese Informationen ab Mitte Januar abrufen.