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CAS Öffentliche Finanzen und Steuern

Im CAS Öffentliche Finanzen und Steuern lernen Sie die relevanten steuerrechtlichen und finanzrechtlichen Grundlagen im öffentlichen Sektor kennen. Sie werden mit finanziellen Steuerungsinstrumenten vertraut gemacht und können diese an konkreten Beispielen anwenden.

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Auf einen Blick

Abschluss:

Certificate of Advanced Studies ZHAW in Öffentliche Finanzen und Steuern (12 ECTS)

Start:

05.09.2025

Dauer:

Kosten:

CHF 8'600.00

Durchführungsort: 

ZHAW School of Management and Law / Campus St.-Georgen-Platz, 8401 Winterthur

Unterrichtssprache:

Deutsch

Unterrichtstage: 

Freitag/Samstag

Tolga Ece, Dozent CAS Öffentliche Finanzen und Steuern
Der CAS Öffentliche Finanzen und Steuern führt die Studierenden in alle Aspekte einer zeitgemässen und funktionierenden öffentlich-rechtlichen Institution ein.

Tolga Ece, Dozent CAS Öffentliche Finanzen und Steuern

Ziele und Inhalt

Zielpublikum

Der Lehrgang richtet sich an kommunale Finanz- und Steuersekretärinnen und -sekretäre sowie an andere Kadermitarbeitende des öffentlichen Sektors und verwaltungsnaher Organisationen, die mit öffentlichen Finanzen oder Steuern zu tun haben.

Ziele

Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage

  • die Steuergesetzgebung im Kanton ZH (insbesondere im Hinblick auf die Gemeindesteuern) richtig wiederzugeben. Sie können ausgewählte Steuergesetze im Hinblick auf die öffentliche Verwaltung (v. a. Ebene Gemeinde) und damit in ihrer täglichen Arbeit korrekt anwenden.
  • die wesentlichen Grundsätze des kantonalen und kommunalen Finanzrechtes adäquat darzustellen. Sie sind fähig, die wesentlichen Rechtsnormen in ihrer Arbeit fehlerfrei anzuwenden.
  • die Verfahren der finanziellen Führung und des Controllings einwandfrei zu beschreiben und adäquat anzuwenden.
  • die wesentlichen Elemente der Revisions- und Steuerinspektionstätigkeit sowie die dazugehörigen Verfahren und Methoden umfassend zu erläutern. Sie können die Rechte und Pflichten eines Revisors respektive eines Steuerinspektors adäquat beschreiben.
  • die Funktion des IKS richtig zu erläutern. Sie sind in der Lage, ein IKS in ihrer Gemeinde wirkungsvoll aufzubauen. Sie können die Grundprinzipien des Risikomanagements für den  öffentlichen Finanzbereich adäquat beschreiben. Sie können Risiken passend abschätzen und akkurat einkalkulieren. Sie sind fähig, rechtzeitig wirkungsvolle Massnahmen einzuleiten.
  • die aktuellen Entwicklungen von HRM2 und IPSAS angemessen zu beschreiben und die damit verbundenen Herausforderungen für die Gemeinden treffend zu erläutern. Sie können die Trends im öffentlichen Rechnungswesen kennzeichnend darstellen und in Bezug zu ihrer eigenen Gemeinde setzen.
  • die Verfahren der Steuerverwaltung adäquat zu beschreiben. Sie können die wesentlichen Grundsätze des Steuerstrafrechts angemessen beschreiben. Sie sind fähig, die wesentlichen Rechtsnormen treffend auf ihre Arbeitssituation zu übertragen.

Inhalt

Modul 1: Finanz- und Steuerrecht

  • Öffentliche Ausgaben / Grundzüge des schweizerischen Steuersystems / Steuerrechtsverhältnis / direkte Steuern / Mehrwertsteuern
  • Finanzrecht
  • Steuerungsprozesse / Investitionsrechnung und -controlling / Organisation des öffentlichen Rechnungswesens und Controllings

Modul 2: Spezialthemen des öffentlichen Finanz- und Steuerwesens

  • Elemente und Verfahren der Revision und der Steuerinspektion
  • IKS: Elemente, Funktionen und Herausforderungen / Risikomanagement im Finanzbereich
  • Von HRM1 zu HRM2 / IPSAS – Entwicklung, Hintergrund, Würdigung und Anwendbarkeit in der Schweiz / absehbare Entwicklungen und deren Herausforderungen
  • Behörden und Verfahrensgrundsätze / Steuerverfahren und Steuerbezug / Rechtsmittelverfahren / Steuerstrafrecht

Methodik

Das CAS umfasst einen Arbeitsaufwand von 300 Stunden (entspricht 12 ECTS). Darin enthalten sind:

Kontaktlektionen
Die Kontaktlektionen dienen der Vermittlung des fachlichen Wissens sowie dem Praxistransfer. Im Rahmen von Workshops, Individual- und Gruppenarbeiten sowie Fallbearbeitungen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, das theoretische Wissen mit ihrer beruflichen Alltagssituation zu verknüpfen.

Selbststudium
Das Selbststudium dient unter anderem dem Literaturstudium, der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, der Bearbeitung von Übungen und Aufgaben und der Vorbereitung bzw. Erarbeitung von Leistungsnachweisen.

Mehr Details zur Durchführung

Berufsbegleitend, in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten

Beratung und Kontakt

Veranstalter

Anmeldung

Zulassungskriterien

Die Zulassung liegt im Ermessen der Studienleitung. Gerne dürfen Sie uns über das Beratungsformular kontaktieren, damit wir Ihren konkreten Fall besprechen können.

Grundsätzlich gelten folgende Zulassungsbedingungen:

Zulassungsbedingungen für Personen mit Hochschulabschluss 

Die Zulassung zum Lehrgang setzt voraus: 

  • Abschluss (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschluss) einer staatlich anerkannten Hochschule beziehungsweise einer der Vorgängerschulen. 
  • Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren in der öffentlichen Verwaltung oder einem verwaltungsnahen Betrieb bzw. in einer NPO. 

Die Studienleitung behält sich vor, die interessierten Personen zu einem Gespräch einzuladen sowie Referenzen einzuholen. 

Zulassungsbedingungen für Personen ohne Hochschulabschluss 

Die Zulassung zum Lehrgang setzt voraus: 

  • Nachweis eines Tertiär B-Abschluss (Höhere Berufsbildung): Berufsprüfung BP (eidgenössischer Fachausweis) oder Höhere Fachprüfung HFP (eidgenössisches Diplom) oder Höhere Fachschule HF. In Ausnahmefällen können weitere Personen zugelassen werden, wenn sich deren Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt. 
  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung und nach Abschluss einer ersten beruflichen Grundbildung mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung oder einem verwaltungsnahen Betrieb bzw. in einer NPO. 
  • Bestehen eines Zulassungsgesprächs.

Startdaten und Anmeldung

Start Anmeldeschluss Anmeldelink
05.09.2025 31.07.2025 Anmeldung

Downloads und Broschüre

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