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Braucht die Schweiz eine Investitionskontrolle?

Am 18. Mai 2022 verabschiedete der Bundesrat den Gesetzesentwurf «Schweizerische Investitionsprüfung» für die Vernehmlassung. Unter bestimmten sicherheitsrelevanten Voraussetzungen würde neu in der Schweiz überprüft, wenn ausländische Investoren beabsichtigen, ein Schweizer Unternehmen zu erwerben.

In Vorbereitung auf diesen Entscheid, gab das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eine Studie in Auftrag, die sich mit der Frage beschäftigen soll, ob die Schweiz als kleine, hochkompetitive und vernetzte Volkswirtschaft eine Investitionsprüfung braucht.

Mit seinen Autorenkollegen Niclas Meyer und Andreas Bittel erarbeitete Dr. Markus Braun, Dozent für internationales Management und Cross-border Firmenzusammenschlüsse an der ZHAW School of Management and Law, eine Regulierungsfolgeabschätzung zur Einführung eines Investitionsprüfgesetzes.

Der Gesetzesentwurf zusammen mit der Regulierungsfolgeabschätzung wird jetzt den Parteien, den Verbänden und den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung zugestellt.