Zulassung und Termine Bachelor Pflege
«Die Berufsmöglichkeiten in der Pflege sind attraktiv und sehr vielfältig. Das Studium an der ZHAW bereitet Sie mit dem bestverfügbaren Wissen und dessen Anwendung auf die Pflegepraxis vor.»
Irène Ris, Studiengangleiterin BSc Pflege
Alle administrativen Informationen für ein Bachelorstudium in Pflege auf einen Blick.
Zulassungsbedingungen
Studienanwärter:innen werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.
Zusätzlich zu Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasialer Maturität muss eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf nachgewiesen werden. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Pflege Zusatzmodule von insgesamt 12 Monaten, die vor (Zusatzmodul A = mindestens 2 Monate), während (Zusatzmodul B) oder im Anschluss (Zusatzmodul C) an das Regelstudium stattfinden.
Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Informationen Zusatzmodule BSc Pflege(PDF 249,7 KB).
Absolvierte Ausbildung |
Nachweis Arbeitswelterfahrung Zusatzmodule A/B/C |
---|---|
Fachmaturität Gesundheit Fachmaturität Gesundheit-Naturwissenschaften |
Zusatzmodule A/B/C – erfüllt |
Andere Fachmaturität | Zusatzmodule A/B/C – müssen nachgewiesen werden |
Berufsmaturität + eidg. Fähigkeitszeugnis im Gesundheitswesen |
Zusatzmodule A/B/C – zur Übersicht(PDF 87,3 KB) |
Berufsmaturität + anderes eidg. Fähigkeitszeugnis |
Zusatzmodule A/B/C – müssen nachgewiesen werden |
SRK-Diplome / HF-Abschluss im Bereich Gesundheit | Zusatzmodule A/B/C – zur Übersicht(PDF 87,3 KB) |
HF-Abschluss (oder anderer Tertiär-B-Abschluss) in den übrigen Bereichen | Zusatzmodule A/B/C – müssen nachgewiesen werden |
Gymnasiale Maturität | Zusatzmodule A/B/C – müssen nachgewiesen werden |
Dipl. Pflegefachfrau/dipl. Pflegefachmann (HF/DN II/AKP/KWS/PsyKP/IKP) | Als dipl. Pflegefachperson haben Sie die Möglichkeit, das Studium als berufsbegleitendes Studium zu absolvieren. Weitere Informationen zum Studium für diplomierte Pflegende |
Berufslehren ohne Maturität erfüllen die schulische Zulassung nicht. In diesem Fall muss vorgängig eine Maturität / Berufsmaturität absolviert werden (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung).
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Nachweis/die Nachweise der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf/dürfen. Ansonsten gilt/gelten diese als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.
Deutsch- und Englischkenntnisse
Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Deutsch- und Englischkenntnisse: Englischkenntnisse auf Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C). Deutsch als Muttersprache, resp. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 für nicht deutschsprachige Bewerber:innen werden vorausgesetzt.
Es wird erwartet, dass Studierende deutsch- und englischsprachige wissenschaftliche Texte (Abstracts, Reports, Case Studies) lesen sowie deutsch- und englischsprachigem Unterricht folgen können.
Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir dringend den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium (Deutsch) und/oder parallel dazu (Englisch).
Impfungen
Sie interessieren sich für einen Beruf im Gesundheitswesen. In der Regel sind Mitarbeitende des Gesundheitswesens gegen bestimmte Krankheiten geimpft (falls nicht bereits eine natürliche Immunität besteht).
Am Departement Gesundheit der ZHAW sind zur Zulassung zum Studiengang Pflege bestimmte Impfungen erforderlich. Nicht geimpften Studierenden kann kein Studienabschluss garantiert werden, da die Praxisinstitutionen für die Praktika nur Studierende mit den empfohlenen Schutzimpfungen akzeptieren.
Anmeldung BSc Pflege
Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Pflege anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.
Aufnahmeverfahren
Der Bachelorstudiengang Pflege hat eine Zulassungsbeschränkung von jährlich 180 Studienplätzen. Die Studieninteressierten absolvieren vor der Immatrikulation eine spezifische Eignungsabklärung für ihren gewählten Studiengang.
Eignungsabklärung
Nach der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch Services Studierende folgt eine Eignungsabklärung.
Eine Teilnahme an den Eignungsprüfungen ist nur mit beglichenen Gebühren möglich.
Aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse entscheiden die Verantwortlichen über die definitive Zulassung der Bewerber:innen zum Studium. Bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung kann diese einmal wiederholt werden.
Sollten Sie bedingt durch eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit einen Nachteilsausgleich für die Eignungsabklärung benötigen, nehmen Sie bis zum Anmeldeschluss für die Eignungsabklärung Kontakt mit der Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten der ZHAW auf. Bitte melden Sie sich für einen Nachteilsausgleich über folgende Seite an: Link.
(Änderungen vorbehalten)
Die Eignungsabklärung besteht aus drei Schritten:
- einer schriftlichen Eignungsabklärung mit Prüfung der kognitiven Fähigkeiten (Aufgaben zur Prüfung der Problemlösefähigkeit, des Abstraktionsvermögens sowie der Beobachtungskompetenz). Die Termine finden Sie auf dem Online-Anmeldeformular.
- einem strukturierten Interview zur Abklärung der Selbst- und Sozialkompetenz
- einer Beurteilung der praktischen Eignung anhand des Arbeitszeugnisses Zusatzmodul A
Immatrikulation
Nach bestandener Eignungsabklärung erhalten Sie Ende April/anfangs Mai per E-Mail die Zusage zum Studium. Weitere Informationen und Aufträge zur Immatrikulation folgen in der zweiten Maihälfte ebenfalls per E-Mail.
Pflege studieren an der ZHAW
Gebühren / Kosten / Entlöhnung
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] | einmalig | CHF 100.– |
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] | einmalig | CHF 100.– |
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] | pro Semester | CHF 720.– |
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] | pro Semester | CHF 300.– |
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] | pro Semester | CHF 500.– |
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | pro Semester | CHF 35.– |
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW | pro Semester | CHF 20.– |
Studierende, welche sich nur noch im ZMC befinden, bezahlen für Mailaccount, Campuscard, Benützung Bibliothek, allg. Administration die reduzierte Studiengebühr von CHF 300.00.
[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.
Zusätzliche Kosten
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Eignungsabklärung (1. Teil CHF 300.-, 2. Teil CHF 300.-) | einmalig | CHF 600.- |
Skriptenpauschale | pro Semester | CHF 35.- |
Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz | einmalig | CHF 130.- |
Lohn Praktika
Der Lohn während den Praktika richtet sich nach kantonalen Vorgaben und liegt im Ermessen der einzelnen Betriebe. Er beträgt in der Regel zwischen CHF 1'000.-/Mt. (1. Studienjahr) und CHF 1'900.-/Mt. (Zusatzmodul C).
Über die gesamte Studiendauer beträgt der kumulierte Lohn ca. CHF 14'000.-. (Lohnempfehlungen gemäss Branchenverband OdA G ZH)
Die Kosten für eine allfällige Personalunterkunft im Praktikumsbetrieb beträgt 400.- bis 600.- CHF pro Monat.
Notebook
Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.
Mein BSc in Pflege
Termine
Studienjahr 2025/2026
- Anmeldefenster für das Studienjahr 2025/26
27. September 2024 - 15. April 2025 - Anmeldeschluss für Nachteilsausgleich
31. März 2025 - Eignungsabklärung Teil 1 (Februar - April 25)
Die Termine finden Sie ab dem 29. September 2024 auf dem Online-Anmeldeformular. - Eignungsabklärung 2. Teil (Februar - April 25)
Der Termin für das Aufnahmegespräch wird durch die ZHAW vereinbart. - Nachreichefrist Zusatzmodule A
31. August 2025 - Studienbeginn
15. September 2025
«Die Eignungsabklärung war anspruchsvoll, aber machbar. Zuerst mussten wir mehrere Tests – ähnlich wie in Intelligenztests – absolvieren. Ich habe dazu ein Buch gekauft, um etwas zu üben. Im Interview ging es dann um meine Berufsmotivation. Hier war es hilfreich, dass ich schon während der Fachmaturitätsschule in der Pflege gearbeitet hatte.»
Adina Wehrli, Studentin Bachelorstudiengang Pflege
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Häufige Fragen (FAQ)
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