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Hindernisfreies Studieren und Arbeiten

Die Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten setzt sich für die Realisierung hindernisfreier Studien- und Arbeitsbedingungen am Departement Gesundheit der ZHAW ein.

Hindernisfrei – vom Beratungsgespräch bis zum Studienabschluss

Die Bedürfnisse von Studierenden mit einer Beeinträchtigung oder (chronischen) Krankheit sind individuell verschieden. Die Fachstelle berät, informiert und sensibilisiert Betroffene sowie involvierte Stellen. Sie organisiert und setzt Massnahmen zum hindernisfreien Studium und Arbeitsbedingungen um. Da dies oft einer längeren und vorausschauenden Planung bedarf, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme sinnvoll.

Persönliches Beratungsgespräch

Haben Sie Fragen? Können wir Ihnen weiter helfen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. In der «Richtlinie zum Antrag auf Nachteilsausgleich» (NTA) finden Sie zudem wichtige Informationen zum Nachteilsausgleich an der ZHAW.

Nach der Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel ein persönliches Beratungsgespräch. Wir bitten Sie, zu diesem Treffen ein aktuelles Arztzeugnis (sofern vorhanden) mitzubringen und sich vorbereitend gut über die Studienanforderungen und Prüfungspläne ins Bild zu setzen. Ziel dieses Gesprächs ist, den individuellen Bedarf an Unterstützung zu definieren und die entsprechenden Massnahmen in die Wege zu leiten. Die Beratungsgespräche sind kostenlos und werden streng vertraulich gehandhabt. Es werden keine Informationen ohne die Zustimmung der Studierenden an Dritte weitergegeben.

Alternativ bietet sich auch die Möglichkeit, mit dem Anliegen an die ZHAW-übergeordnete Stabsstelle Diversity zu gelangen und sich dort beraten zu lassen.

Für die Anmeldung für ein Gesuch auf Nachteilsausgleich gelten am ZHAW-Departement Gesundheit folgende Fristen:

  • Herbstsemester: Kalenderwoche 35 (Anfang September)
  • Frühlingssemester: Kalenderwoche 5 (Anfang Februar)

Unsere Dienstleistungen

Die Dienstleistungen der Fachstelle richten sich an alle involvierten Personen und Stellen beim Vorliegen einer studien- oder arbeitserschwerenden Beeinträchtigung wie:

  • Beeinträchtigung der Mobilität, des Seh- oder Hörvermögens
  • Chronische Krankheit,  inklusive psychische Erkrankung
  • Dyslexie bzw. Dyskalkulie
  • Asperger-Syndrom
  • Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom oder Ähnliches.

Die Fachstelle kann mit folgenden Aktivitäten unterstützen:

  • Information und Beratung für Studierende und Mitarbeitende
  • Information und Beratung für Praktikumsinstitutionen oder andere involvierte Stellen
  • Information und Beratung für Studieninteressierte
  • Abklärung und Umsetzung von Nachteilsausgleichsmassnahmen (NTA)
  • Organisation von räumlichen und strukturellen Anpassungen
  • Beratung von Dozierenden zu hindernisfreier Didaktik
  • Organisation von Sensibilisierungsmassnahmen
  • Hilfestellung bei Fragestellungen zur IV-Finanzierung

Spezifische Dienstleistungen für Studierende mit Sehbehinderung

  • Anlauf- und Informationsstelle für Fragen jeglicher Art für alle am Sehbehinderten-Projekt involvierten Personen
  • Unterrichtsassistenz für sehbehinderte und blinde Studierende (prakt. Module)
  • Organisation und Adaptation der Unterrichts- und Prüfungsunterlagen
  • Umsetzen der sehbehinderten- und blindenspezifischen Anpassungen im Studiengang (Nachteilsausgleichsmassnahmen)
  • Organisation der Finanzierung in Zusammenarbeit mit der Sehbehindertenhilfe Basel
  • Vermitteln von Lösungsvorschlägen, Weitergabe von sinnvollen Adressen oder Tipps etc.
  • Übertragungen von Literatur, Skripts, Graphiken in Auftrag geben 
  • Bibliothekhilfe / Lernplattform Moodle
  • Organisation der Praxismodule

Team

Person Funktion
Christine Heinzmann Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten, Beauftragte Diversity