Zulassung und Termine Bachelor Pflege für diplomierte Pflegende
«Die Praxis braucht Pflegefachpersonen, die bereit sind ihre Kompetenzen durch lebenslanges Lernen zu erweitern. Wir unterstützen Sie dabei.»
Irène Ris, Studiengangleiterin BSc Pflege
Alle administrativen Informationen für ein Bachelorstudium für diplomierte Pflegende auf einen Blick.
Zulassungsbedingungen
Der Studiengang steht grundsätzlich Pflegefachpersonen mit einem Diplom in Pflege (AKP, PsyKP, KWS, IKP, DN II, HF) offen.
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
- SRK-registriertes Diplom
- Englischnachweis (First Certificate)*
- Gute Anwenderkenntnisse in den Office-Programmen
- Fremdsprachige Personen, die ihre Ausbildung nicht in deutscher Sprache abgeschlossen haben, müssen vor Studienbeginn das Deutschniveau C2 (Zentrale Oberstufenprüfung ZOP) des Goethe-Instituts nachweisen können.*
- Der Besuch einer Info-Veranstaltung zum Bachelorstudiengang für diplomierte Pflegende ist obligatorisch (formale Zulassungsbedingung).
* Falls diese Voraussetzung zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht erfüllt ist, muss der Nachweis bis spätestens 31. Juli unaufgefordert eingereicht werden (andernfalls kann keine Zulassung zum Studium erfolgen).
Anmeldung BSc Pflege für diplomierte Pflegende
Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Pflege für diplomierte Pflegende anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren setzt sich zusammen aus:
- der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen anhand der detaillierten Bewerbungsunterlagen
- einem Aufnahmegespräch von etwa einer Stunde.
Die Institutsleitung entscheidet über die definitive Aufnahme.
Gebühren / Kosten / Entlöhnung
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] | einmalig | CHF 100.– |
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] | einmalig | CHF 100.– |
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] | pro Semester | CHF 720.– |
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] | pro Semester | CHF 300.– |
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] | pro Semester | CHF 500.– |
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | pro Semester | CHF 35.– |
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW | pro Semester | CHF 20.– |
[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.
Zusätzliche Kosten
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Aufnahmegespräch* | einmalig | CHF 600.- |
Skriptenpauschale | pro Semester | CHF 35.- |
Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz | einmalig | CHF 130.- |
* Eine allfällige Abmeldung vom Aufnahmegespräch muss spätestens eine Woche vor Termin schriftlich mit Brief (Poststempel) beim Studiengangsekretariat eingegangen sein. Wer unentschuldigt fernbleibt, schuldet den Betrag von CHF 600.-. Die Anmeldung für das Studium wird storniert und die Unterlagen werden retourniert.
Notebook
Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.
Mein BSc in Dipl. Pflege
Termine
Studienjahr 2025/2026
- Anmeldefrist für das Studienjahr 2025/26
27. September 2024 - 15. April 2025 - Aufnahmegespräche
Die Aufnahmegespräche werden ab Oktober bis April laufend durchgeführt - Studienbeginn
15. September 2025
Obligatorischer Einführungstag vor Studienbeginn: 11. September 2025 (KW 37)
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