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School of Management and Law

Vorbereitung und Finanzielle Unterstützung

Um perfekt auf den bevorstehenden Austausch vorbereitet zu sein, empfehlen wir allen Incomings sich rechtzeitig um die Themen Unterkunft, Versicherung, Visabestimmungen und eine mögliche finanzielle Unterstützung zu kümmern.

Unterkunft

Die Stadt Winterthur verfügt über viele attraktive Wohngebiete und einen hohen Lebensstandard. Incoming-Studierende der ZHAW SML können ein Zimmer in einem Studentenwohnheim oder ein privates Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder Gastfamilie mieten. Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft erhalten Incoming-Studierende vom International Office.

Studierendenwohnheime

Zwei bekannte Anbieter von studentischen Unterkünften sind WOKO  und die Livit AG

Eine Auswahl an möblierten Einzelzimmern ist speziell für Incoming-Studierende der ZHAW SML im Camp AXA der WOKO reserviert. Die Zimmer sind zwischen 12 und 17 m2 gross und kosten monatlich zwischen CHF 645.- und CHF 795.-. Da die Anzahl der reservierten Zimmer begrenzt ist, ist eine möglichst frühzeitige Anmeldung zu empfehlen. Die Zimmer werden jeweils für 6 Monate vermietet (01. August bis 31. Januar und 01. Februar bis 31. Juli). 

Versicherungen

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Studierende aus der EU können sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien. Dafür müssen sie eine Kopie ihrer European Health Insurance Card (EHIC) einreichen, die für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig ist. Studierende aus Nicht-EU Ländern müssen sich hingegen zwingend in der Schweiz versichern und haben dafür bis zu drei Monate nach ihrer Ankunft in der Schweiz Zeit. Die SML kooperiert dabei mit Schweizer Versicherungsgesellschaften und das International Office informiert ausführlich über die Beantragung einer Schweizer Krankenversicherung während der Orientierungswoche. Die ungefähren Kosten betragen CHF 61.- bis 99.- pro Monat.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung deckt allfälligen Schaden, der von Studierenden an fremden Personen oder Eigentum verursacht wird. Für ein Studium in der Schweiz ist diese gesetzlich nicht vorgeschrieben und muss nicht nachgewiesen werden. Es ist trotzdem empfehlenswert, sich gegen unerwartete Schadensfälle abzusichern. Falls Sie bereits eine Haftpflichtversicherung in Ihrem Heimatland besitzen, informieren Sie sich bitte vor der Abreise bei ihrer Versicherungsgesellschaft, ob diese auch bei Schadensfällen im Ausland zum Tragen kommt. Eine Haftpflichtversicherung ist für Studierende in der Schweiz für etwa CHF 100.- bis 150.- im Jahr erhältlich.

Visumsbestimmungen

Die Visumsbestimmungen für ein Auslandsstudium in der Schweiz sind von Heimatland zu Heimatland verschieden. Es gilt jedoch immer folgendes:

Für die Visumsbeantragung ist eine Studienbestätigung der Gasthochschule notwendig. Diese wird vom International Office der SML ausgestellt. Nach Ankunft in der Schweiz unterstützt das International Office die Incoming-Studierenden bei den Formalitäten zum Erhalt der Aufenthaltsbewilligung bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Winterthur.

Schweizer Botschaften und Konsulate

Finanzielle Solvenz

Zur Bearbeitung des Visumsantrags verlangt das Migrationsamt des Kantons Zürich eine Bestätigung der finanziellen Solvenz von Studierenden aus Nicht-EU Ländern für die Dauer ihres Aufenthalts in der Schweiz. Die Höhe des Nachweises beläuft sich auf CHF 1'750.- pro Monat.

Der Nachweis kann in verschiedener Form erfolgen:

Finanzielle Unterstützung

Incoming-Studierende aus Europa absolvieren ihr Austauschsemester zumeist auf Basis des Swiss-European Mobility Program (SEMP). Mit dem Einreichen ihrer Bewerbung auf unserer Online Plattform Mobility-Online, sind sie automatisch registriert. Abhängig vom Herkunftsland werden Zuschüsse zwischen CHF 1900.- und CHF 2200.- pro Semester ausbezahlt.

Häufig existieren auch in den Heimatländern der Incoming-Studierenden weitere staatliche oder private Organisationen mit Verbindung zur Bildungspolitik, über die sich eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für den Auslandsaufenthalt beantragen lässt. Hier kann es sich lohnen, bei den jeweiligen Ansprechpartnern der Heimhochschulen anzufragen oder selber zu recherchieren.