Nachteilsausgleich
Studierende und Weiterbildungsteilnehmende können unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachteilsausgleich beantragen. Ziel ist es, individuelle Nachteile auszugleichen und faire, gleichwertige Studienbedingungen zu schaffen – ohne Lernziele zu verändern oder Vorteile zu gewähren.
Chancengleich studieren dank Nachteilsausgleich
Studierende, Studieninteressierte und Weiterbildungsteilnehmende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben allenfalls einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, um chancengleiches Studieren zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich ermöglicht eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderung oder chronischen Krankheiten führt. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. gewährt werden bei (Aufzählung nicht abschliessend):
- Mobilitäts-, Körper oder Sinnesbehinderungen
- Chronischen Erkrankungen (z.B. Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen etc.)
- Psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, bipolare Störungen etc.)
- Teilleistungsstörungen (z.B. Dyslexie, Dyskalkulie etc.)
- Neurodivergenzen (z.B. AD(H)S, Autismus-Spektrum, Legasthenie etc.)
Der Nachteilsausgleich (NTA) gleicht behinderungsbedingte Nachteile individuell aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu Lernzielanpassungen oder Bevorteilung führen und es besteht kein Anspruch auf bestimmte Massnahmen (vgl. Reglement Nachteilsausgleich). Die Massnahmen müssen zudem im Verhältnis zur Diagnose stehen und für den Studiengang umsetzbar sein. Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, füllen Sie auf dieser Webseite bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich das Online-Gesuch aus. Dort finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, zu den Abläufen und zu den benötigten Nachweisen.
Fristen
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Online-Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprache mit den Studiengängen Zeit benötigt. Füllen Sie das Online-Gesuchsformular daher so früh wie möglich und fristgerecht aus, damit genügend Zeit für die Prüfung, Beratung und Erstellung des Antrags für den Studiengang bleibt.
Die verbindlichen Fristen zur Einreichung des Gesuches sind wie folgt:
- Gesuch für die Eignungsprüfung: Unverzüglich nach Anmeldung
- Den Unterricht betreffende Gesuche für das Herbstsemester: KW 33
- Den Unterricht betreffende Gesuche für das Frühlingssemester: KW 03
- Gesuche für Prüfungen im laufenden Semester: Vier Wochen vor dem Prüfungstermin
- Gesuch für Modulendprüfungen im Herbstsemester: KW 42
- Gesuch für Modulendprüfungen im Frühlingssemester: KW 15
Nachträglich und somit rückwirkend geltend gemachte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Kontakt Angewandte Psychologie
Ihr Kontakt für departementsspezifische Fragen ist nachteilsausgleich.psychologie@zhaw.ch. Bitte beachten Sie, dass für übergeordnete Fragen und die Beantragung des Antrages die Beratungsstelle Nachteilsausgleich zuständig ist: barrierefrei@zhaw.ch
Reglement
Das Reglement Nachteilsausgleich regelt die Rechte und Pflichten, Abläufe und Zuständigkeiten.