Barrierefreies Studieren
Am Departement Angewandte Linguistik ermöglichen wir Studierenden mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit einen gleichberechtigten Zugang und selbstständige Teilhabe an einem Studium.
Studierende, Studieninteressierte und Weiterbildungsteilnehmende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben allenfalls einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, um chancengleiches Studieren zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich ermöglicht eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderung oder chronischen Krankheiten führt. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. gewährt werden bei (Aufzählung nicht abschliessend):
- Mobilitäts-, Körper oder Sinnesbehinderungen
- Chronischen Erkrankungen (z.B. Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen etc.)
- Psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, bipolare Störungen etc.)
- Teilleistungsstörungen (z.B. Dyslexie, Dyskalkulie etc.)
- Neurodivergenzen (z.B. AD(H)S, Autismus-Spektrum, Legasthenie etc.)
Der Nachteilsausgleich (NTA) gleicht behinderungsbedingte Nachteile individuell aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu Lernzielanpassungen oder Bevorteilung führen und es besteht kein Anspruch auf bestimmte Massnahmen (vgl. Reglement Nachteilsausgleich). Die Massnahmen müssen zudem im Verhältnis zur Diagnose stehen und für den Studiengang umsetzbar sein.
Beratung und Antrag
Sollten Sie unsicher sein, ob ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Ihnen grundsätzlich besteht oder Sie sonstige Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle Nachteilsausgleich unter barrierefrei@zhaw.ch.
Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, füllen Sie auf dieser Seite bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich das Online-Gesuch aus. Dort finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, zu den Abläufen und zu den benötigten Nachweisen.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Online-Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprache mit den Studiengängen Zeit benötigt. Füllen Sie das Online-Gesuch daher so früh wie möglich und fristgerecht aus, damit genügend Zeit für die Prüfung, Beratung und Erstellung des Antrags für den Studiengang bleibt.
Fristen
Die verbindlichen Fristen am Departement Angewandte Linguistik zur Einreichung des Online-Gesuchs sind wie folgt:
- Frist für Aufnahmeprüfung oder Eignungsabklärung: 3 Wochen vor Anmeldeschluss
- Frist für Anpassungen im Unterricht oder für Leistungsnachweise während des Semesters
- für das Herbstsemester: Ende Kalenderwoche 30
- für das Frühlingssemester: Ende Kalenderwoche 52 (des Vorjahres)
- Frist für Prüfungen am Ende des Semesters (Modulendprüfungen)
- für das Herbstsemester: Ende Kalenderwoche 43
- für das Frühlingssemester: Ende Kalenderwoche 13
Kontakte am Departement
Ihre Kontaktpersonen für departementsspezifische Fragen sind:
- Studiengang Bachelor Kommunikation und Medien: Calissa Ciroli-Strahm und Filip Dingerkus
- Studiengang Bachelor Mehrsprachige Kommunikation: Raquel Montero Muñoz
- Studiengang Bachelor Sprachliche Integration:Marina Petkova
- Studiengang Master Language and Communication: Andrea Hunziker Heeb (diversity.linguistik@zhaw.ch)
Physische Hindernisfreiheit der Gebäude
Informationen zur Ausstattung der Gebäude SF, SI, SM finden Sie auf der Seite zur Hindernisfreiheit auf dem Campus St.-Georgen-Platz.
Zusätzliche nützliche Links
Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf dieser Webseite der Stabsstelle Diversity.