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Psychologisches Gutachten nach Prüfungsversagen

Nach mindestens dreimaligem Nichtbestehen der praktischen Führerprüfung muss für weitere Versuche ein psychologisches Gutachten vorgewiesen werden.

Untersuchung der leistungsbezogenen Eignung

Wer nach mindestens dreimaligem Nichtbestehen der praktischen Führerprüfung zu einer weiteren Führerprüfung zugelassen werden möchte, muss beim Strassenverkehrsamt ein positives verkehrspsychologisches Gutachten einreichen. Damit soll die leistungsbezogene Eignung bestätigt werden.

Auch bei Anträgen für einen dritten Lernfahrausweis ist eine Bestätigung über eine ausreichende leistungsbezogene Fahreignung beim zuständigen Strassenverkehrsamt vorzuweisen.

Am IAP führen anerkannte Expertinnen und Experten entsprechende Fahreignungsuntersuchungen durch. Die verkehrspsychologische Eignung wird zunächst in einem Explorationsgespräch (ca. 45 Minuten) und anschliessend mit verschiedenen verkehrspsychologischen Tests (ca. 90 Minuten) festgestellt.

Die Befunde und Schlussfolgerungen werden in Bezug auf die Fragestellung des jeweiligen Strassenverkehrsamtes im Hinblick auf die leistungsbezogene Eignung in einem Gutachten ausführlich festgehalten bzw. die Fragestellung beantwortet. Das Gutachten liegt in ca. 4 Wochen vor und wird direkt dem zuständigen Strassenverkehrsamt zugestellt. Das IAP händigt keine Gutachten direkt aus. Sie können Ihr Gutachten jedoch auf Anfrage beim Strassenverkehrsamt einsehen. Bescheid über den positiven oder negativen Gutachtenentscheid sowie eine Information über allfällige weitere Schritte erhalten Sie per Post vom zuständigen Strassenverkehrsamt.

Ihre Anmeldung zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung nehmen wir gerne unter +41 58 934 83 40 entgegen. Ein verbindlicher Termin kann sofort vereinbart werden, die definitive Bestätigung des Termins wird erst nach der Vorauszahlung gültig.