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Angewandte Psychologie

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Chancengleichheit an der ZHAW

Im vorliegenden Projekt wurde die Situation von ZHAW-Studierenden mit Behinderungen und/oder einer chronischen Krankheit erfasst. Neben den klassischen Studiengebieten wurden auch Lebensbereiche analysiert, die für ein hindernisfreies und chancengleiches Studium relevant sind.

Studierende mit Behinderungen

Hochschulen sollen allen Studierenden einen chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten und eine lebenslange Fortbildung sichern. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche 2014 von der Schweiz ratifiziert wurde und am 15. Mai 2014 in Kraft gesetzt wurde, konkretisiert die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen und formuliert im Artikel 24 einen Rechtsanspruch auf Inklusive Bildung. Das Ziel der Konvention ist es, durch die Achtung der unterschiedlichen Begabungen und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen deren Lebensbedingungen so zu gestalten, dass ihnen eine gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte ermöglicht wird. Dabei sollen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Menschen mit Behinderungen eine Partizipation am sozialen Leben ermöglichen.

Diese Konvention bildet als eigentlicher Soll-Zustand die konzeptionelle Grundlage der Studie «Chancengleichheit an der ZHAW. Studie zur Lebenssituation von Studierenden mit Behinderungen». Vor dem Hintergrund des aktuell noch spärlichen wissenschaftlichen Standes und des noch unerfüllten Leistungsauftrages der Fachhochschulen zur Gleichstellung von Studierenden mit einer Behinderung stellte die vorliegende Studie die Frage, wie sich die Studien- und Lebenssituation der Studierenden am Beispiel der ZHAW heute präsentiert. Im Fokus der Studie wurden erstens die Studienbedingungen im engeren Sinne erfragt. Zweitens wurden aber auch Lebensbereiche, die zwar nicht unmittelbar mit dem Studienalltag zu tun haben, untersucht, die aber dennoch einen entscheidenden Einfluss darauf haben können, ob Menschen mit Behinderungen ihr Studium überhaupt absolvieren können oder nicht, also z.B. ob substanzielle Hindernisse in den Bereichen Mobilität, Wohnen oder Assistenzbedarf bestehen oder nicht. Die Ergebnisse dienten zum einen zur Erarbeitung von ZHAW-spezifischen Handlungsempfehlungen. Deren Umsetzung soll die Lücken zwischen Ist- und Soll-Zustand verringern oder, wo möglich, beseitigen. Zum anderen sollen sie einen praktischen Beitrag leisten zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen.

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