Verkehrspsychologisches Gutachten
Sie möchten nach einem Führerausweisentzug oder einer Annullierung der Fahrerlaubnis wieder am Strassenverkehr teilnehmen? Mit einer verkehrspsychologischen Untersuchung schaffen Sie die Grundlage für die Beurteilung Ihrer Fahreignung durch das zuständige Strassenverkehrsamt.
Gutachten für Strassenverkehrsamt
In bestimmten Fällen verlangt das Strassenverkehrsamt ein verkehrspsychologisches Gutachten, bevor eine Fahrerlaubnis neu erteilt oder wiederhergestellt werden kann. Dies betrifft beispielsweise Personen nach einem Führerausweisentzug, einem Prüfungsversagen oder einer Annullierung des Führerausweises. Die Untersuchung dient dazu, die charakterliche und je nach Fragestellung auch die leistungsbezogene Fahreignung zu beurteilen. Ein positives Gutachten bildet die Grundlage für den Entscheid des zuständigen Strassenverkehrsamtes.
Fahreignungsuntersuchung am IAP
Die verkehrspsychologische Untersuchung am IAP umfasst ein persönliches Explorationsgespräch sowie verschiedene wissenschaftlich fundierte Testverfahren. Dabei werden jene Aspekte erhoben, die für die Beantwortung der Fragestellung des zuständigen Strassenverkehrsamtes relevant sind.
Die Ergebnisse werden sorgfältig ausgewertet und in einem umfassenden Gutachten dokumentiert. Dieses wird in der Regel innerhalb von acht Wochen direkt an das zuständige Strassenverkehrsamt übermittelt. Über den Entscheid und allfällige weitere Schritte werden Sie anschliessend schriftlich durch das Strassenverkehrsamt informiert. Auf Wunsch kann Ihnen das Gutachten nach der Zustellung ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
Ausgewiesene Expert:innen
Am IAP werden Fahreignungsuntersuchungen von anerkannten Verkehrspsycholog:innen durchgeführt. Sie verfügen über die erforderliche Qualifikation gemäss Art. 5c der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und arbeiten auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter diagnostischer Verfahren. Die Untersuchungen erfolgen nach anerkannten fachlichen Standards und gewährleisten eine unabhängige, sorgfältige und nachvollziehbare Beurteilung der Fahreignung. Damit schaffen wir eine verlässliche Grundlage für die Entscheidung des zuständigen Strassenverkehrsamtes.
Rechnungsmodalitäten
Bitte beachten Sie die folgenden organisatorischen Rahmenbedingungen:
- Die Rechnung ist innerhalb von maximal 30 Tagen zu begleichen.
- Ratenzahlungen sind nicht möglich.
- Nach Zahlungseingang und einer Bearbeitungszeit von zwei Arbeitstagen können Sie uns für die Terminvereinbarung kontaktieren.
- Vereinbarte Termine sind verbindlich.
- Die Wartezeit bis zur Untersuchung beträgt nach Zahlungseingang in der Regel rund zwei Monate.
Kontaktieren Sie uns
Bitte registrieren Sie sich zunächst über das Kontaktformular auf unserer Webseite. Anschliessend nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und vereinbaren einen Termin für die Durchführung des Fahreignungstests.

Koordinationsteam
Telefon +41 (0) 58 934 83 40
E-Mail diagnostik.iap@zhaw.ch
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