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Umsetzung Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung

Messung von Brotabfall: Das Foodwaste-Halbierungsziel ist nur erreichbar, wenn Lebensmittelverluste periodisch gemessen werden.

Auf einen Blick

Beschreibung

Weltweit enden etwa 30% aller Lebensmittel als Verluste und gehen damit für den menschlichen Verzehr verloren. Zu den Verlusten führen u.a. Ernteverluste, Frass oder Schimmelbildung bei der Lagerung, Nebenprodukte oder Ausschuss in der Verarbeitung, nicht innerhalb der Verkaufsfrist verkaufte Lebensmittel, sowie Essensreste in der Gastronomie oder Abfall in den Haushalten.  

Konkret entstehen in der Schweiz 20% der Verluste auf Stufe der Landwirtschaft, 35% in der Verarbeitung, 10% im Handel, 7% in der Gastronomie und 28% in Haushalten (Beretta und Hellweg, 2019). Am 6. April 2022 hat der Bundesrat einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren und dabei 10-15% der Umweltbelastung aufgrund der Ernährung einzusparen. Als Teil des Aktionsplans hat der Bund am 12. Mai 2022 eine branchenübergreifende Vereinbarung mit den Unternehmen und Organisationen des Lebensmittelsektors unterzeichnet, in der Reduktionsziele festgelegt werden.

Um die branchenübergreifende Vereinbarung in die Praxis umzusetzen, sollen Arbeitsgruppen gebildet werden. Diese tauschen Fachwissen aus, erarbeiten Indikatoren und Erhebungsmethoden, legen Berichterstattungsprozesse fest und definieren detailliertere Reduktionsziele für die jeweiligen Sektoren. Der erste Teil dieses Projektes widmet sich der Entwicklung geeigneter Datenerhebungsmethoden mit den verschiedenen Branchen sowie der Erarbeitung von branchenspezifischen Leitfäden und Arbeitsinstrumenten.

Im zweiten Teil ab 2023 wird die Analyse der verfügbaren Daten, die Berichterstattung und die die Zusammenfassung der Fortschritte im Hinblick auf die im Aktionsplan vorgesehene Halbierung in den Fokus rücken. Das Projekt soll zu einem aussagekräftigen, pragmatisch umsetzbaren Foodwaste-Monitoring-System in der Schweiz beitragen, damit die Betriebe des Schweizer Handels, der Verarbeitung und der Gastronomie ihren Beitrag zur Halbierung der Lebensmitteverluste bis 2030 leisten können und der Bund im Falle von Abweichungen vom Zielpfad gemeinsam mit den Branchen weitergehende Massnahmen ergreifen kann.