KI in Leistungsnachweisen: Was gilt?
Wie viel KI ist bei Leistungsnachweisen erlaubt und was gilt weiterhin als Eigenleistung? Seit dem 1. September 2026 ist die Version 4.0 der ZHAW-Richtlinie «KI bei Leistungsnachweisen» in Kraft. Neu steht weniger die möglichst genaue Dokumentation der KI-Nutzung im Vordergrund, sondern die Verständigung darüber, welche Formen der KI-Mitwirkung mit der erwarteten Eigenleistung vereinbar sind.
Ein neues Glossar schafft dafür eine gemeinsame Sprache – von «KI-frei» bis «KI-produziert». Gleichzeitig richtet die überarbeitete Richtlinie den Blick stärker auf die Gestaltung von Leistungsnachweisen: Wo KI die Aussagekraft bestehender Formate verändert, können beispielsweise Reflexionen, Verteidigungen oder Zwischengespräche die Eigenleistung besser sichtbar machen.
Ergänzt wird die aktualisierte ZHAW-Richtlinie «KI bei Leistungsnachweisen» durch ein von Studierenden entwickeltes Video, das auf humorvolle Weise für wissenschaftliche Integrität und einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI sensibilisiert.
Der aktuelle Beitrag im Blog «Lehren und Lernen» zeigt, was sich konkret verändert und weshalb der Dialog zwischen Studierenden und Dozierenden beim Einsatz von KI noch wichtiger wird.
Zum Blogbeitrag: «KI in Studierendenarbeiten: Einen gemeinsamen Dialog schaffen»