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Der Arbeitsausfall

Im Schweizer Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der absoluten Fixschuld, wonach die nachträgliche Erfüllung der ausgefallenen Arbeit nicht mehr möglich ist. In seinem neusten Beitrag auf sui-generis geht unser wissenschaftlicher Mitarbeiter Marc Wohlwend dem Ursprung dieses Grundsatzes nach... 

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier