Bedingungen fürs Urlaubssemester
Erfahren Sie, wie Sie ein oder mehrere Semester pausieren können, welche Gründe anerkannt werden und was Sie dabei beachten müssen. Informieren Sie sich umfassend über die Antragsfristen und erforderlichen Nachweise für ein Urlaubssemester sowie über die Auswirkungen auf Ihre Immatrikulation und Gebühren.
Informationen & Bedingungen
Fristen und Einreichungsform
Es gelten die generellen Fristen gemäss Reglement Zulassung, Immatrikulation und Exmatrikulation Art. 24:
Ein Antrag auf Urlaub ist für das Herbstsemester bis Ende der Kalenderwoche 33 und für das Frühlingssemester bis Ende der Kalenderwoche 03 über den Onlineantrag Urlaubssemester einzureichen. Während der generellen Frist können alle Arten von Urlaubssemestern – unbegründet oder begründet – beantragt werden.
Nach Ablauf der generellen Fristen können keine Anträge mehr für das startende Semester über den Onlineantrag eingereicht werden.
Für begründete Urlaubssemester gemäss Rahmenprüfungsordnung Art.23, Abs.3 besteht eine Nachfrist:
In Fällen wie Schwangerschaft, Kinderbetreuung, schwerer Krankheit oder in besonderen Härtefällen kann der Antrag bis zum Beginn des Studiensemesters eingereicht werden. Um einen begründeten Antrag in der Nachfrist (KW34 bis Ende KW37 für das Herbstsemester, resp. KW04 bis Ende KW07 für das Frühlingssemester) einzureichen, wenden Sie sich bitte mit dem entsprechenden Nachweis zur Begründung per E-Mail an das für Sie zuständige Studiensekretariat (siehe Kontakte & Links Departemente).
Art und Anzahl Urlaubssemester
Für einen unbegründeten Urlaub ist keine Angabe eines Urlaubsgrundes oder eine Einreichung eines Nachweises erforderlich. Die unbegründeten Urlaubssemester können ausschliesslich innerhalb der generellen Frist eingereicht werden.
- Urlaubsgrund im Urlaubsantrag: Übrige Urlaubsgründe
- Nachweis: nicht erforderlich
- Anzahl pro Studium: max. 2 Semester
- Nur innerhalb genereller Frist über Onlineantrag
Bei einem begründeten Urlaub liegt ein plausibler Grund vor, welcher mit einem entsprechenden Nachweis belegt wird. Die Nachweise für die begründeten Urlaubssemester können direkt im Onlineantrag hochgeladen werden. Die begründeten Urlaubssemester müssen innerhalb der generellen Fristen über den Onlineantrag eingereicht werden, während der Nachfrist erfolgt die Einreichung via E-Mail beim zuständigen Sekretariat.
Im Onlineantrag sind folgende Urlaubsgründe für begründeten Urlaub auswählbar:
- Militär/Zivildienst/Zivilschutz
- Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft
Für die begründeten Urlaubssemester gilt:
- Nachweis: erforderlich bei Antragsstellung
- Anzahl pro Studium: max. 2 Semester
- Während genereller Frist über Onlineantrag
- Während Nachfrist per E-Mail
Während eines Studiums – also von der Immatrikulation bis zum Abschluss in einem Studiengang – können somit maximal 4 Urlaubssemester bezogen werden. Die Zeit des Urlaubs zählt nicht zur Studiendauer.
Von der ZHAW auferlegte Urlaubssemester zählen nicht in das Kontingent dieser 4 Urlaubssemester. In diese Kategorie fallen beispielsweise:
- Urlaub aufgrund Repetition: Ein zu repetierendes Modul wird nicht im nächsten Semester angeboten, für den Studienverlauf nötiger Urlaub
- Urlaub aufgrund Sperre des Rechtsdienstes (Disziplinarmassnahme)
- Urlaub am Studienende aufgrund Saisonalität
Semestergebühren, Semesterbestätigung, Studierendenstatus und Stipendien
Während eines Urlaubs bleiben die Studierenden immatrikuliert und bezahlen keine reguläre Studiengebühr, sondern eine reduzierte Gebühr gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge von CHF 300 zuzüglich der üblichen Gebühren für ASVZ und Alias. Bei einem bewilligten Urlaubsantrag werden bereits vollständig bezahlte Semestergebühren zurückerstattet.
Auf der Semesterbestätigung wird das Urlaubssemester ausgewiesen (beurlaubt). Beim Bezug von Stipendien ist der Urlaub dem Stipendienamt zu melden. Die Meldung und Weiterleitung der Informationen liegen in der Verantwortung der studierenden Person.
Account, CampusCard und ZHAW-Infrastruktur
Da während eines Urlaubssemesters die Immatrikulation aktiv bleibt, ist auch der Studierenden-Account über die ganze Urlaubsdauer aktiv und kann genutzt werden. Sie haben weiterhin den vollen Zugriff auf die ZHAW-Infrastruktur und können das Angebot des ASVZ nutzen.
Auch die CampusCard bleibt aktiv: Es gelten die gleichen Zutritts-, und Zugriffsrechte wie bei aktiver Immatrikulation ohne Beurlaubung. Die CampusCard muss im Urlaubssemester an den dafür vorgesehenen Automaten validiert werden wie im regulären Studienverlauf.
Erwerb von ECTS: Leistungen während Urlaubssemester
Während dem Urlaubssemester ist keine Einschreibung in ein Modul möglich und es können keine Leistungsnachweise erbracht werden.
Ausnahmen:
Urlaub am Studienende aufgrund Saisonalität
In diesen Fällen wird das Urlaubssemester durch das zuständige Sekretariat erfasst. Hier ist es gemäss den geltenden Regelungen für den Studiengang möglich, Leistungen für den Studienabschluss während des Urlaubssemester zu erbringen.
- Abschluss von Leistungen aus Vorsemester
Ggfls. Prüfungen bei noch nicht abgeschlossenen Modulen aus dem Semester vor dem Urlaub, wenn also eine Leistung aus dem Vorsemester abgeschlossen wird und keine neue Modulanmeldung erfolgt. Diese ECTS werden dem Vorsemester zugeordnet, in dem auch die Modulanmeldung vorliegt.
Wiederaufnahme des Studiums nach Urlaub
Am Ende des Urlaubssemesters erfolgt eine automatische Wiederaufnahme in den Studienverlauf und im Rückmeldeverfahren (RMV) wird die Semesterrechnung über die reguläre Semestergebühr für das nachfolgende Semester ausgestellt. Die Anmeldungen an die Pflichtmodule werden entsprechend dem Studienverlauf ausgeführt. Es ist keine Rückmeldung der studierenden Person erforderlich für den Wiedereinstieg nach dem Urlaubssemester. Bei Fragen zum Studienverlauf nach einem Urlaub wenden Sie sich an das für Ihren Studiengang zuständige Sekretariat.
FAQ Urlaub im Studium
Fragen zur Wahl des Urlaubsgrunds
Welchen Urlaubsgrund wähle ich, wenn ich aufgrund eines Betreuungsnotfalls das Studium pausieren muss?
Wählen Sie «Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft». Der Urlaub zählt als begründeter Urlaub.
Bezieht sich ein Betreuungsnotfall nur auf Kinder oder auch auf z.B. betagte Eltern?
Sowohl Kinder als auch Eltern oder andere begründete Betreuungsnotfälle. Der Urlaub zählt als begründeter Urlaub.
Ich möchte vor der Abschlussarbeit noch ein Semester pausieren, was muss ich wählen.
Für diesen Fall muss der Urlaubsgrund «übrige Urlaubsgründe» gewählt werden. Der Urlaub zählt als unbegründeter Urlaub. Es gelten die Regelungen zum Studienverlauf beim eingeschriebenen Studiengang bezüglich Pausierung vor der Abschlussarbeit.
Ich möchte ein Praktikum ausserhalb des Studiums machen.
Für diesen Fall muss der Urlaubsgrund «übrige Urlaubsgründe» gewählt werden. Der Urlaub zählt als unbegründeter Urlaub.
Kann ich bei einem Antrag von gleichzeitig zwei Semestern zwei verschiedene Urlaubsgründe auswählen?
Nein, ein Antrag für gleichzeitig zwei Semester ist nur mit der gleichen Begründung möglich. Liegt für das zweite Urlaubssemester eine andere Begründung vor, muss ein zweiter Urlaubsantrag in der Frist für das zweite Urlaubssemester eingereicht werden.
Fragen zur Einreichungsfrist, Auswahlmöglichkeit Semester im Onlineantrag
- Ich habe in KW34/KW04 gemerkt, dass ich noch ein Urlaubssemester einreichen möchte, aber das kommende Semester ist nicht mehr wählbar. Wie muss ich vorgehen?
Für unbegründete Urlaubssemester ist kein Antrag mehr möglich nach der generellen Frist. Für begründete Fälle gemäss RPO wenden Sie sich an Ihr Sekretariat. - Ich konnte das gewünschte Semester im Antrag nicht auswählen und habe das korrekte Semester bei Bemerkungen eingetragen, geht das?
Nein, es kann immer nur für die im Antrag wählbaren Semester ein Urlaubsantrag eingereicht werden. Der Antrag wird in diesem Fall abgelehnt oder zurückgewiesen zur Korrektur.
Fragen zum Nachweis bei einem begründeten Urlaub
- Welcher Nachweis ist für den Urlaubsgrund «Militär/Zivildienst/Zivilschutz» einzureichen?
Beispiele: Marschbefehl oder abgelehntes Dienstverschiebungsgesuch. Aufgebot Zivildienst/Zivilschutz
- Welcher Nachweis ist für den Urlaubsgrund «Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft» einzureichen?
Beispiele: Ärztliches Attest, Belege, die eine Betreuungsaufgabe ausweisen
- Ich habe zum Zeitpunkt des Urlaubsantrages noch keinen Nachweis bereit, kann ihn aber in Kürze nachliefern, wie muss ich vorgehen?
Urlaubsantrag erst einreichen, wenn alle Unterlagen vorliegen. In begründeten Fällen kann auch nach der generellen Frist noch ein Antrag direkt beim Sekretariat erfolgen. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie Ihr Sekretariat.
- Ich muss aufgrund des Studienverlaufs gleich 2 Semester Urlaub beziehen, mein Attest ist aber nur für ein Semester gültig. Wie muss ich den Antrag einreichen?
Stellen Sie den Antrag für ein Semester begründeten Urlaub mit Urlaubsgrund «Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft». Das zweite Urlaubssemester wird für Sie durch das Sekretariat erfasst und zählt bei begründeten Fällen nicht in das Kontingent der max. 4 Semester (von der Schule vorgesehener Unterbruch).
Fragen zu Gebühren
- Ich habe die reguläre Studiengebühr bereits bezahlt und möchte nun aber ein Urlaubssemester beantragen. Was muss ich tun?
Bei bereits bezahlter regulärer Studiengebühr und einer Bewilligung eines Urlaubsantrages wird die Differenz zur reduzierten Urlaubsgebühr rückerstattet. Sie müssen nichts tun, die Rückzahlung wird vom Sekretariat angestossen. - Warum muss ich im Urlaub eine reduzierte Gebühr bezahlen, wenn ich keine Module belege?
Während des Urlaubs bleiben sie immatrikuliert und haben Zugriff auf die Infrastruktur der ZHAW. Sie können – sofern Sie die Mitgliederbeiträge bezahlen –das Angebot des ASVZ/Alias nutzen und erhalten Informationen auf Ihre Studierendenmailadresse. Nach dem Urlaubssemester werden Sie automatisch im Studienverlauf weiteradministriert und müssen nichts unternehmen. - Kann ich das Studium auch pausieren, ohne dass ich Gebühren bezahlen muss?
Bei Pausierung mit Urlaub ist immer eine reduzierte Semestergebühr zu bezahlen. Alternativ besteht die Möglichkeit eines Unterbruchs über einen Abbruch des Studiums, beim dem sie exmatrikuliert werden. In diesem Fall müssen Sie sich selbst aktiv erneut über die Online-Anmeldung für das Studium anmelden, es ist auch kein Zugriff mehr auf die ZHAW-Infrastruktur möglich. Während des Unterbruchs nach einem Abbruch fallen keine Kosten an. Bei einer erneuten Anmeldung ans Studium ist die Anmeldegebühr von CHF 100.- in der Onlineanmeldung zu bezahlen.
Fragen zur Anzahl Urlaubssemester
- Ich habe schon zwei unbegründete Urlaubssemester bezogen, kann ich nun keinen Urlaub mehr beantragen?
Sie können noch zusätzlich max. zwei Semester begründeten Urlaub beantragen. - Ich habe schon alle vier Urlaubssemester bezogen und benötige ein weiteres Semester. Was muss ich tun?
Sie haben bereits die maximale Anzahl Urlaubssemester bezogen, es ist kein weiteres Urlaubssemester möglich. I.d.R. sind in solchen Fällen nur noch Unterbrüche mit einer Abmeldung und Neuanmeldung zum Studium möglich. Bei Fragen wenden Sie sich an das zuständige Sekretariat. - Kann man die zwei begründeten Urlaubssemester gem. RPO auch in zwei unbegründete umwandeln und damit vier unbegründete Semester beziehen?
Nein, die Regelung in der RPO ist klar: max. zwei unbegründete Semester, max. zwei begründete Semester. Eine Übertragung der Anzahl von einem auf den anderen Fall ist nicht möglich. - Ich muss ein Modul repetieren, dass nur einmal im Jahr angeboten wird und deshalb mit einem Urlaubssemester pausieren, um weiterhin dem Studienverlauf zu folgen. Zählt der Urlaub in die Anzahl der max. 4 Semester?
Nein, dieser Urlaub wird nicht in das Kontingent der max. 4 Semester Urlaub gezählt. Die 4 Semester beziehen sich auf Urlaube, welche durch die Studierenden selbst eingereicht werden, nicht solche, die von der Hochschule auferlegt werden.
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| Departement | E-Mail-Adresse | Telefonnummer |
|---|---|---|
| Angewandte Linguistik, Bachelor Kommunikation und Medien | info.iam@zhaw.ch | +41 58 934 66 11 |
| Angewandte Linguistik, Bachelor Mehrsprachige Kommunikation | bachelor.imk@zhaw.ch | +41 58 934 61 80 |
| Angewandte Linguistik, Bachelor Sprachliche Integration | ba-si.linguistik@zhaw.ch | +41 58 934 42 70 |
| Angewandte Linguistik, Master Language and Communication | master.linguistik@zhaw.ch | +41 58 934 66 55 |
| Angewandte Psychologie (Bachelor) | bsc.angewandtepsychologie@zhaw.ch | +41 58 934 83 10 |
| Angewandte Psychologie (Master) | msc.angewandtepsychologie@zhaw.ch | +41 58 934 83 10 |
| Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen | info.archbau@zhaw.ch | +41 58 934 76 50 |
| Gesundheit | studium.gesundheit@zhaw.ch | Ansprechpersonen und Telefonnummern finden Sie bei den jeweiligen Studiengängen. |
| Life Sciences und Facility Management | studiensekretariat.lsfm@zhaw.ch | +41 58 934 59 61 |
| School of Engineering (Bachelor) | bachelor.engineering@zhaw.ch | Die zuständigen Ansprechpersonen und Telefonnummern der jeweiligen Bachelorstudiengänge finden Sie hier im Intranet. |
| School of Engineering (Master) | mse.engineering@zhaw.ch | +41 58 934 45 41 |
| School of Management and Law | studentservices.sml@zhaw.ch | +41 58 934 68 68 |
| Soziale Arbeit (Bachelor) | bachelor.sozialearbeit@zhaw.ch | +41 58 934 88 88 |
| BSc: Urlaubsantrag innerhalb Nachfrist (begründet) | ||
| Soziale Arbeit (Master) | master.sozialearbeit@zhaw.ch | +41 58 934 88 88 |
| MSc: Urlaubsantrag innerhalb Nachfrist (begründet) |