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Bedingungen fürs Urlaubssemester

Erfahren Sie, wie Sie ein oder mehrere Semester pausieren können, welche Gründe anerkannt werden und was Sie dabei beachten müssen. Informieren Sie sich umfassend über die Antragsfristen und erforderlichen Nachweise für ein Urlaubssemester sowie über die Auswirkungen auf Ihre Immatrikulation und Gebühren.

Informationen & Bedingungen

Fristen und Einreichungsform

Es gelten die generellen Fristen gemäss Reglement Zulassung, Immatrikulation und Exmatrikulation Art. 24:

Ein Antrag auf Urlaub ist für das Herbstsemester bis Ende der Kalenderwoche 33 und für das Frühlingssemester bis Ende der Kalenderwoche 03 über den Onlineantrag Urlaubssemester einzureichen. Während der generellen Frist können alle Arten von Urlaubssemestern – unbegründet oder begründet – beantragt werden. 

Nach Ablauf der generellen Fristen können keine Anträge mehr für das startende Semester über den Onlineantrag eingereicht werden.

Für begründete Urlaubssemester gemäss Rahmenprüfungsordnung Art.23, Abs.3 besteht eine Nachfrist: 
In Fällen wie Schwangerschaft, Kinderbetreuung, schwerer Krankheit oder in besonderen Härtefällen kann der Antrag bis zum Beginn des Studiensemesters eingereicht werden. Um einen begründeten Antrag in der Nachfrist (KW34 bis Ende KW37 für das Herbstsemester, resp. KW04 bis Ende KW07 für das Frühlingssemester) einzureichen, wenden Sie sich bitte mit dem entsprechenden Nachweis zur Begründung per E-Mail an das für Sie zuständige Studiensekretariat (siehe Kontakte & Links Departemente). 

Art und Anzahl Urlaubssemester

Für einen unbegründeten Urlaub ist keine Angabe eines Urlaubsgrundes oder eine Einreichung eines Nachweises erforderlich. Die unbegründeten Urlaubssemester können ausschliesslich innerhalb der generellen Frist eingereicht werden.

Bei einem begründeten Urlaub liegt ein plausibler Grund vor, welcher mit einem entsprechenden Nachweis belegt wird. Die Nachweise für die begründeten Urlaubssemester können direkt im Onlineantrag hochgeladen werden. Die begründeten Urlaubssemester müssen innerhalb der generellen Fristen über den Onlineantrag eingereicht werden, während der Nachfrist erfolgt die Einreichung via E-Mail beim zuständigen Sekretariat.

Im Onlineantrag sind folgende Urlaubsgründe für begründeten Urlaub auswählbar: 

Für die begründeten Urlaubssemester gilt:

Während eines Studiums – also von der Immatrikulation bis zum Abschluss in einem Studiengang – können somit maximal 4 Urlaubssemester bezogen werden. Die Zeit des Urlaubs zählt nicht zur Studiendauer.

Von der ZHAW auferlegte Urlaubssemester zählen nicht in das Kontingent dieser 4 Urlaubssemester. In diese Kategorie fallen beispielsweise:

Semestergebühren, Semesterbestätigung, Studierendenstatus und Stipendien

Während eines Urlaubs bleiben die Studierenden immatrikuliert und bezahlen keine reguläre Studiengebühr, sondern eine reduzierte Gebühr gemäss Reglement  Gebühren und Kostenbeiträge von CHF 300 zuzüglich der üblichen Gebühren für ASVZ und Alias. Bei einem bewilligten Urlaubsantrag werden bereits vollständig bezahlte Semestergebühren zurückerstattet.

Auf der Semesterbestätigung wird das Urlaubssemester ausgewiesen (beurlaubt). Beim Bezug von Stipendien ist der Urlaub dem Stipendienamt zu melden. Die Meldung und Weiterleitung der Informationen liegen in der Verantwortung der studierenden Person.

Account, CampusCard und ZHAW-Infrastruktur

Da während eines Urlaubssemesters die Immatrikulation aktiv bleibt, ist auch der Studierenden-Account über die ganze Urlaubsdauer aktiv und kann genutzt werden. Sie haben weiterhin den vollen Zugriff auf die ZHAW-Infrastruktur und können das Angebot des ASVZ nutzen.

Auch die CampusCard bleibt aktiv: Es gelten die gleichen Zutritts-, und Zugriffsrechte wie bei aktiver Immatrikulation ohne Beurlaubung. Die CampusCard muss im Urlaubssemester an den dafür vorgesehenen Automaten validiert werden wie im regulären Studienverlauf.

Erwerb von ECTS: Leistungen während Urlaubssemester

Während dem Urlaubssemester ist keine Einschreibung in ein Modul möglich und es können keine Leistungsnachweise erbracht werden. 

Ausnahmen:

Ggfls. Prüfungen bei noch nicht abgeschlossenen Modulen aus dem Semester vor dem Urlaub, wenn also eine Leistung aus dem Vorsemester abgeschlossen wird und keine neue Modulanmeldung erfolgt. Diese ECTS werden dem Vorsemester zugeordnet, in dem auch die Modulanmeldung vorliegt.

Wiederaufnahme des Studiums nach Urlaub

Am Ende des Urlaubssemesters erfolgt eine automatische Wiederaufnahme in den Studienverlauf und im Rückmeldeverfahren (RMV) wird die Semesterrechnung über die reguläre Semestergebühr für das nachfolgende Semester ausgestellt. Die Anmeldungen an die Pflichtmodule werden entsprechend dem Studienverlauf ausgeführt. Es ist keine Rückmeldung der studierenden Person erforderlich für den Wiedereinstieg nach dem Urlaubssemester. Bei Fragen zum Studienverlauf nach einem Urlaub wenden Sie sich an das für Ihren Studiengang zuständige Sekretariat.

FAQ Urlaub im Studium

Fragen zur Wahl des Urlaubsgrunds

Fragen zur Einreichungsfrist, Auswahlmöglichkeit Semester im Onlineantrag

Fragen zum Nachweis bei einem begründeten Urlaub

Fragen zu Gebühren

Fragen zur Anzahl Urlaubssemester

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Departement E-Mail-Adresse Telefonnummer
Angewandte Linguistik, Bachelor Kommunikation und Medien info.iam@zhaw.ch +41 58 934 66 11
Angewandte Linguistik, Bachelor Mehrsprachige Kommunikation bachelor.imk@zhaw.ch +41 58 934 61 80
Angewandte Linguistik, Bachelor Sprachliche Integration ba-si.linguistik@zhaw.ch +41 58 934 42 70
Angewandte Linguistik, Master Language and Communication master.linguistik@zhaw.ch +41 58 934 66 55
Angewandte Psychologie (Bachelor) bsc.angewandtepsychologie@zhaw.ch +41 58 934 83 10
Angewandte Psychologie (Master) msc.angewandtepsychologie@zhaw.ch +41 58 934 83 10
Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen info.archbau@zhaw.ch +41 58 934 76 50
Gesundheit studium.gesundheit@zhaw.ch Ansprechpersonen und Telefonnummern finden Sie bei den jeweiligen Studiengängen.
Life Sciences und Facility Management studiensekretariat.lsfm@zhaw.ch +41 58 934 59 61
School of Engineering (Bachelor) bachelor.engineering@zhaw.ch Die zuständigen Ansprechpersonen und Telefonnummern der jeweiligen Bachelorstudiengänge finden Sie hier im Intranet.
School of Engineering (Master) mse.engineering@zhaw.ch +41 58 934 45 41
School of Management and Law studentservices.sml@zhaw.ch +41 58 934 68 68
Soziale Arbeit (Bachelor) bachelor.sozialearbeit@zhaw.ch +41 58 934 88 88
  BSc: Urlaubsantrag innerhalb Nachfrist (begründet)  
Soziale Arbeit (Master) master.sozialearbeit@zhaw.ch +41 58 934 88 88
  MSc: Urlaubsantrag innerhalb Nachfrist (begründet)