Juristische und praxisbezogene Untersuchung der Unterbringung von minderjährigen Personen in geschlossenen Einrichtungen oder psychiatrischen Kliniken
Das Forschungsmandat umfasste einerseits eine praktische Bestandsaufnahme der Umsetzung des geltenden Rechts in den Kantonen und andererseits dessen rechtliche Beurteilung im Lichte der Bundesverfassung und der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz mit anschliessender Aufzeichnung des allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs.
Ergebnis
Der Evaluationsbericht wurde dem auftraggebenden Bundesamt für Justiz vorgelegt und zusammen mit einer eigenständig lesbaren Synthese publiziert. Er hält fest, dass es kaum spezifische Regelungen für die FU minderjähriger Personen gibt, die bestehenden Normen zur FU nicht auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind und eine Revision der gesetzlichen Grundlagen der FU notwendig erscheint. Die Empfehlungen richten sich an den Bund, an die Kantone sowie an Einrichtungen und Kliniken für Kinder und Jugendliche.
Der Bundesrat hat den Evaluationsbericht an seiner Sitzung vom 19. August 2026 zur Kenntnis genommen und ist gestützt darauf sowie auf die vorangegangene Evaluation zur FU erwachsener Personen zum Schluss gekommen, dass die Bestimmungen zur FU revisionsbedürftig sind. Namentlich soll die FU minderjähriger Personen im ZGB neu und grundsätzlich eigenständig geregelt werden, so dass die Bedürfnisse und besonderen Umstände von Kindern und Jugendlichen möglichst weitgehend berücksichtigt werden. Ebenso soll die Rechtslage bei der Durchführung medizinischer Massnahmen im Rahmen einer FU geklärt und soweit sachgerecht vereinheitlicht sowie eine nationale Statistik zur FU eingeführt werden. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, bis im Sommer 2028 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches auszuarbeiten.
Beschreibung
Die in der Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) 2019 ausgesprochene Empfehlung, die fürsorgerische Unterbringung von Minderjährigen im ZGB besonders zu regeln, hat den Bundesrat dazu bewogen, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit der Prüfung zu beauftragen, ob die geltende gesetzliche Regelung zur fürsorgerischen Unterbringung ("Fürsorgerische Unterbringung" [FU]; Art. 314b i.V.m. Art. 310 und 426 ff. ZGB) den besonderen Bedürfnissen Minderjähriger ausreichend Rechnung trägt und dabei insbesondere die Anforderungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention, KRK) erfüllt.
Das damit verbundene Forschungsmandat umfasste einerseits eine praktische Bestandsaufnahme der Umsetzung des geltenden Rechts in den Kantonen und andererseits dessen rechtliche Beurteilung im Lichte der Bundesverfassung und der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz mit anschliessender Aufzeichnung des allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs. Die Ergebnisse dieser sowohl juristischen als auch praxisbezogenen Untersuchung bildeten für den Bundesrat die Grundlage für den Entscheid über die notwendigen Anpassungen der Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen.
Das Projekt umfasste zum einen die Erstellung von rechtlichen Expertisen zu den gesetzlichen Grundlagen auf kantonaler und nationaler Ebene und zum anderen eine empirische Untersuchung, die sich aus drei aufeinander aufbauenden Untersuchungsmethoden zusammensetzte. Im ersten Schritt wurden vorliegende statistische Berichte und amtlich erhobene Daten gesichtet und, wo möglich, zur Beantwortung der Fragestellungen aufbereitet. Ziel war es, ein umfassendes Bild der Situation in der fürsorgerischen Unterbringung von Minderjährigen zu erhalten und mögliche Trends zu identifizieren. Daran anschliessend erfolgte die Durchführung einer repräsentativen Online-Umfrage in ausgewählten Einrichtungen in den 26 Schweizer Kantonen.
Die Umfrage zielte darauf ab, Erfahrungen und Einschätzungen von Fachpersonen zu erfassen. Die gesammelten Daten sollten die Platzierungspraxen und die damit verbundenen Herausforderungen beleuchten. Den empirischen Teil abschliessend wurden in fünf ausgewählten Kantonen qualitative Erhebungen zu Vertiefungsfragen durchgeführt, um spezifische Praktiken und Herausforderungen besser zu verstehen. Ziel war es, regionale Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu identifizieren und daraus in der Zusammenschau mit den juristischen Expertisen und statistischen Ergebnissen gesamtschweizerische Empfehlungen abzuleiten.
Eckdaten
Projektleitung
Dr. Gaëlle Droz-Sauthier (Universität Freiburg)
Stellv. Projektleitung
Co-Projektleitung
Projektteam
Projektpartner
Universität Freiburg / Institut für Familienforschung und -beratung
Projektstatus
abgeschlossen, 06/2024 - 08/2025
Institut/Zentrum
Institut für Kindheit, Jugend und Familie (IKJF); Zentrum für Bildung, Entwicklung und Services (ZBES); Institut für Unternehmensrecht (IUR)
Drittmittelgeber
Bundesamt für Justiz BJ