Prozesse und Rahmenbedingungen
Antrag und Förderung im Transformative Sustainability Fund (TSF)
Hier findest du vertiefte Informationen zu den formalen Voraussetzungen, dem Antragsprozess, den Evaluationskriterien sowie den finanziellen Rahmenbedingungen des Transformative Sustainability Fund (TSF).
Formale Voraussetzungen
- Das Projektteam ist an der ZHAW verankert. Die Rolle der Projektleitung muss im Falle eines Personalwechsels an eine festangestellte Person an der ZHAW übertragbar sein. Die Einbindung externer Expert:innen (z. B. im Rahmen von Mandaten) kann in Betracht gezogen werden, sofern sie einen klaren Mehrwert bietet.
- Es sind mindestens zwei Departemente der ZHAW zentral am Projekt beteiligt, wobei das geplante Lehrformat so konzipiert werden muss, dass es in einer späteren Implementierung grundsätzlich allen zentral beteiligten Departementen zugänglich sein wird.
- Zur Einreichung des Antrages braucht es die Zustimmung der jeweiligen Studienprogrammleitung, welche die formale Antragsberechtigung erteilt.
Die maximale Projektlaufzeit dauert vier Semester. - Im Rahmen des TSF-Projekts ist das Projektteam automatisch dem ZKSD affiliiert, wobei erwartet wird, am selben mindestens eine Aktivität (Meetings, Events, Workshops etc.) durchzuführen. Dies dient dazu, das Projekt sichtbarer zu machen und den Austausch über nachhaltige Lehre zwischen den Hochschulen des Kantons Zürich zu fördern.
Antragsprozess
- Projektverantwortliche reichen bis zum 30. Juni 2026 Fristen ihre Anträge über sustainable@zhaw.ch ein. Eine vorgängige Beratung ist möglich, wende dich hierzu bitte über dieselbe Adresse an ZHAW sustainable.
- Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist führt ZHAW sustainable eine formelle Vorselektion der eingegangenen Anträge durch.
- Das TSF-Gremium [Link einfügen] beurteilt die Einreichungen nach den untengenannten Kriterien.
- Die Antragstellenden werden bis Ende August 2026 von ZHAW sustainable über die Entscheidung des Bewertungsgremium informiert. Geförderte Projekte erhalten alle administrativen Details zur Förderung.
- Das Herbstsemester 2026 ist als Vorbereitungs- und Organisationsphase konzipiert, um eine Konkretisierung sowie organisatorische Abstimmung zwischen den beteiligten Akteur:innen zu ermöglichen.
- Der eigentliche Projektstart erfolgt im Frühlingssemester 2027.
Für weitere Fragen zum Antragsverfahren wende dich bitte an sustainable@zhaw.ch.
Evaluationskriterien
Voraussetzung für die Evaluation ist, dass der Antrag formal vollständig und inhaltlich schlüssig eingereicht wurde. Die Bewertung erfolgt anschliessend anhand der folgenden Kriterien:
- Substanzielle Nachhaltigkeitsintegration: Das Projekt soll auf die substanzielle Integration von Nachhaltigkeitsthematiken abzielen – in Orientierung an die SDGs in ökologischer, ökonomischer oder sozialer Hinsicht. Dies geschieht idealerweise unter holistischer Berücksichtigung aller drei Nachhaltigkeitsdimensionen. Nachhaltigkeit sollte sich als (ein) Schwerpunkt des Formats präsentieren. Um sicherzustellen, dass die Projektleitung die hierzu notwendigen Grundkenntnisse verfügt, bedarf es entweder eines Nachweises sogenannter «Sustainability Literacy» (durch die Darlegung bisheriger Erfahrungen, Weiterbildungen oder vergleichbarer Qualifikationen) oder der Bereitschaft, einen durch ZHAW sustainable vermittelten und finanzierten Nachhaltigkeitsworkshop zu besuchen.
- Qualität der interdisziplinären Zusammenarbeit: Um dem holistischen Charakter der SGDs gerecht zu werden und interdepartementale Zusammenarbeit zu fördern, sollten die geplanten Formate zentral interdisziplinär konzipiert werden. Dabei sollte Perspektivenvielfalt und die Thematisierung von Zielkonflikten bei der Förderung nachhaltiger Entwicklung klar erkennbar sein. Der TSF fördert dabei explizit die Zusammenarbeit verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen und Departemente in der Hochschule: Es müssen mindestens zwei Departemente der ZHAW am Projekt beteiligt sein. Dabei sollte das geplante Lehrformat so konzipiert werden, dass es in einer späteren Implementierung grundsätzlich allen beteiligten Departementen zugänglich sein wird.
- Innovations- und Modellcharakter: Das Projekt zeichnet sich durch einen klar erkennbaren Innovationsgrad in der Konzeption von Lehre aus. Dies kann sich beispielsweise in neuen didaktisch-methodischen Ansätzen, innovativen Formen interdisziplinärer Zusammenarbeit, der Integration realweltlicher Nachhaltigkeitsherausforderungen oder der Entwicklung neuartiger Lehr- und Lernformate zeigen. Besonders erwünscht sind Konzepte, die über bestehende Lehrformate hinausgehen und neue Wege aufzeigen, wie Nachhaltigkeitsthemen wirksam und integrativ in Studium (oder Weiterbildung) verankert werden können. Die entwickelten Ansätze sollten das Potenzial besitzen, über das konkrete Projekt hinaus als Modell oder Inspiration für weitere Lehrangebote an der ZHAW zu dienen, etwa indem das didaktische Konzept grundsätzlich auf andere Module, Studienprogramme oder Departemente übertragbar ist, gewonnene Erkenntnisse und Materialien innerhalb oder ausserhalb der beteiligten Fakultäten weitergegeben werden können und die Innovation perspektivisch einer grösseren Zahl von Studierenden zugutekommt. Zudem ist eine angemessene Sichtbarkeit und Zugänglichkeit der Ergebnisse im Sinne von Transparenz und Wissensaustausch erwünscht.
- Machbarkeit und Umgang mit Risiken: Die eingesetzten Ressourcen sollen in einem angemessenen Verhältnis zur Zielsetzung und Reichweite des TSF stehen. Das Vorhaben muss grundsätzlich machbar sein und einen realistischen Zeitplan aufweisen. Selbstverständlich darf das Projekt aber auch Unsicherheiten beinhalten; entscheidend ist ein verantwortungsvoller und vorausschauender Umgang mit potenziellen Risiken. Diese sollten gemeinsam mit den Beteiligten reflektiert und geeignete Mechanismen zur Risikominimierung entwickelt werden.
Finanzen
- Pro Projekt können bis zu CHF 15’000 beantragt werden.
- Die Fördermittel sind ausschliesslich zielgerichtet einzusetzen.
- Sachmittelausgaben müssen den Projektzielen entsprechen und in angemessenem Umfang erfolgen.
- Die Anstellung externer Mitarbeitender ist grundsätzlich möglich, sofern sie einen klaren Mehrwert für das Projekt leisten.
- Betriebsmittel, wie mobile Investitionsgüter, Softwarelizenzen oder vergleichbare Ressourcen, sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtbudget stehen.
- Spesen können in begrenztem Umfang geltend gemacht werden, müssen nachvollziehbar sein und der Projektumsetzung dienen. Spesen für Flüge werden nicht übernommen.