BfR: Fragen und Antworten zu Genome Editing und CRISPR/Cas9
Genome Editing ist ein Sammelbegriff für Methoden, die es erlauben, zielgerichtete Eingriffe im Erbmaterial (Genom) einer Zelle durchzuführen. Insbesondere die Anwendungsmöglichkeiten von CRISPR/Cas9 werden in einer Vielzahl von Publikationen beschrieben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) begleitet diese Entwicklung wissenschaftlich im Interesse des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Im Folgenden hat das BfR die wichtigsten Fragen zum Thema Genome Editing und insbesondere zu der Methode CRISPR/Cas9 beantwortet.
Am 17. Juni 2026 wurde die neue Verordnung (EU) 2026/1388 (JPG 648 kB)zu Pflanzen, die mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnen werden, vom Europäischen Parlament verabschiedet. Sie ist 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten und wird im Wesentlichen zwei Jahre später angewandt.
Die Verordnung teilt die mit den NGT erzeugten Pflanzen in zwei Gruppen ein, die rechtlich bei der Zulassung und bei der Prüfung gesundheitlicher Risiken unterschiedlich behandelt werden: NGT 1 (Äquivalent zu konventionellen Pflanzen) und NGT 2 (Pflanzen, deren Erbgut entweder artfremde neue zusätzliche DNA enthält oder mehr als 20 genomische Veränderungen; Pflanzen mit eingeführten Herbizidtoleranzen fallen grundsätzlich in diese zweite Kategorie).
NGT-1-Pflanzen werden zukünftig wie konventionelle Pflanzen behandelt und benötigen keine besondere Kennzeichnung, müssen aber in einem europaweiten Register verzeichnet werden. Demgegenüber müssen NGT-2-Pflanzen ein Zulassungsverfahren inklusive Risikobewertung durchlaufen und benötigen auch eine Kennzeichnung auf dem Etikett.
BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung