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Begleitevaluation Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Zürich 2022-2025

Beschreibung

Ausgangslage:

Als erster Kanton in der Schweiz beschloss der Kanton Zürich einen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Ziel des Aktionsplans ist es, bestehende Benachteiligungen und Hürden abzubauen, sowie Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention mit 26 Massnahmen zu fördern. Die Umsetzung erfolgt in den Direktionen des Kantons Zürich und wird eng von "Partizipation Kanton Zürich", einem Gremium von Menschen mit Behinderungen, begleitet.

Begleitevaluation:

Das Institut für Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe der ZHAW ist für die Begleitevaluation des Aktionsplans zuständig. Im Fokus steht die Umsetzung des Plans. Methodisch kommen qualitative und quantitative Forschungszugänge zum Einsatz. Die Perspektiven der Betroffenen sowie der Verwaltung werden gleichwertig einbezogen. Damit die bei der Umsetzung des Aktionsplans involvierten Akteur:innen laufend von den Ergebnissen profitieren können und Lernprozesse möglich sind, beinhaltet die Evaluation einen hohen formativen Anteil. Folgende Fragen stehen im Zentrum der Begleitevaluation:

  • Eignen sich die vorgesehen Gremien zur Umsetzung der Massnahmen?
  • Eignet sich der Finanzierungsmodus?
  • Eignen sich die vorgesehenen Gremien/der Finanzierungsmodus zur Umsetzung der Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention?
  • Inwieweit wurden die geplanten 26 Massnahmen umgesetzt?
  • Inwieweit wurden die Umsetzungsprämissen "Partizipation", "Sensibilisierung" und "Differenzierung" berücksichtigt?
  • Inwieweit wurden die Top-Prioritäten, die Partizipation Kanton Zürich aufgezeigt hat, mit den Massnahmen adressiert?
  • Welche Wirkungen wurden aus Sicht der Beteiligten erreicht bzw. nicht erreicht?
  • Welche Empfehlungen lassen sich für einen nächsten Aktionsplan ableiten?
  • Welche Hauptindikatoren auf der Output- und Outcome-Ebene würden sich eignen, um die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich längerfristig zu monitoren?

Hauptergebnisse:

Die Evaluation zeigt insgesamt ein positives Bild. Der Aktionsplan hat einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Kanton Zürich geleistet. Besonders förderlich war, dass die Massnahmen in die regulären Verwaltungsstrukturen integriert wurden, wodurch Nachhaltigkeit und institutionelle Verankerung erreicht werden konnten. Die Koordinationsstelle Behindertenrechte und das Koordinationsgremium erfüllten ihre Rollen wirksam und schufen Austauschplattformen zwischen Verwaltung und Betroffenen. Die Partizipationskonferenzen ermöglichten wertvolle Dialoge. Herausforderungen ergaben sich aus departementalem Denken, ungleichen Prioritätensetzungen, zeitlichen Engpässen und der begrenzten interdepartementalen Zusammenarbeit. Menschen mit Behinderungen wurden bei den meisten Massnahmen einbezogen, meist bliebt diese Beteiligung aber punktuell und auf das Einholen von Meinungen beschränkt. Mitbestimmung fand nur am Rande statt. Bestimmte Gruppen, beispielsweise Menschen mit neurodiversen Behinderungen sowie Personen mit psychischen Behinderungen wurden wenig einbezogen. Zudem wurde deutlich, dass die UN-BRK zwar bekannt ist, aber in der Umsetzung zu wenig als praktisches Arbeitsinstrument dient. Die Kommunikation über Fortschritte blieb für Betroffene teilweise unzureichend, und die fehlenden Wirkungsindikatoren erschweren die Beurteilung der tatsächlichen Wirkung der Massnahmen.

Hauptempfehlungen:

Erstens sollen bestehende Strukturen wie die Koordinationsstelle, das Koordinationsgremium und «Partizipation Kanton Zürich» gestärkt und verbindlich fortgeführt werden. Zweitens braucht es ein gemeinsames Verständnis von Partizipation zwischen Verwaltung und Betroffenenvertretungen, um Mitbestimmung systematischer und barrierefreier zu gestalten. Drittens wird eine Gap-Analyse empfohlen, um Lücken in der Umsetzung der UN-BRK zu identifizieren und künftige Schwerpunkte gezielt festzulegen. Viertens soll die Wirkungsorientierung gestärkt werden, etwa durch klare Indikatoren und strategisch ausgerichtete Massnahmen. Fünftens wird empfohlen, Sensibilisierung verbindlich und auf Basis eines menschenrechtlichen Verständnisses von Behinderung in der kantonalen Verwaltung zu verankern.

Eckdaten

Co-Projektleitung

Brian McGowan

Projektpartner

Kanton Zürich / Koordinationsstelle Behindertenrechte

Projektstatus

laufend, gestartet 01/2023

Institut/Zentrum

Institut für Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe (IVGT); Generalsekretariat

Drittmittelgeber

Kanton Zürich / Koordinationsstelle Behindertenrechte