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Weisung 2021/1 des BLV: Kennzeichnung von Geflügelprodukten (Eier und Fleisch) bei einem vorübergehenden Freilandhaltungsverbot

Im Zusammenhang mit der Prävention der Einschleppung der Aviären Influenza in die schweizerische Hausgeflügelpopulation hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 22. Januar 2021 die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza (SR 916.401.327.1) erlassen.

Dies hat zur Folge, dass die Anforderungen (z.B. Weidezugang) für die Verwendung der Kennzeichnung «Freilandhaltung» nach der Geflügelkennzeichnungsverordnung (GKZV; SR 916.342) vorübergehend nicht mehr erfüllt werden können. Die Weisung erläutert die Vorgaben für den Vollzug unter diesen Umständen.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen