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Verband der Kantonschemiker der Schweiz: Bei Lebensmittelverpackungen besteht noch Handlungsbedarf

In einer nationalen Kampagne der Kantonschemiker wurde in 70 Gastro-, Gewerbe- und Industriebetrieben die Handhabung von Lebensmittelverpackungen überprüft. Es wurden insgesamt 184 Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff wie Beutel, Schalen, Becher, Flaschen, Folien sowie Karton, Aluminium und Glas kontrolliert.

Bei knapp 80% der kontrollierten Betriebe konnte eine korrekte Anwendung der Lebensmittelverpackungen bescheinigt werden. Insbesondere wurde die Verwendung, die Haltbarkeit und die Lagerung der Lebensmittelverpackungen korrekt gehandhabt. Die korrekte Anwendung eines Verpackungsmaterials ist deshalb wichtig, weil einerseits die Verpackung das Lebensmittel vor äusseren Einflüssen schützen muss, andererseits die Verpackung selbst nicht zur Gefahr für das Lebensmittel werden darf, indem Teile der Verpackung ins Lebensmittel übergehen. Zu bemängeln war die ungenügende Kennzeichnung der Lebensmittelverpackungen.

Die Selbstkontrolle ist ein wichtiger Teil der Qualitätskontrolle. In der Selbstkontrolle werden mögliche Risiken aufgenommen, die bei der Herstellung und Verpackung von Lebensmitteln auftreten können. Lebensmittelverpackungen sind Teil dieser Risikoabschätzung. Nur 60% der überprüften Verpackungen erfüllten die Anforderungen an die Selbstkontrolle. Hauptsächlich waren Lebensmittelverpackungen nicht oder ungenügend in der Selbstkontrolle verankert. Bei jeder 4. Verpackung konnte keine Bescheinigung des Verpackungsherstellers vorgelegt werden und jede 2. Bescheinigung war ungenügend oder nicht aktuell. Es fehlte der Verwendungszweck bzw. die Spezifikation der Lebensmittelverpackung, z.B. für welches Lebensmittel die Verpackung unter welchen Bedingungen geeignet ist.

Die schweizerische Kampagne der Kantonschemiker zeigt zusammenfassend, dass Lebensmittelverpackungen korrekt verwendet werden, jedoch noch Handlungsbedarf vorliegt, insbesondere im Umgang mit den Bescheinigungen.

Verband der Kantonschemiker der Schweiz - Medienmitteilung vom 27.05.2021 (pdf)