Verarbeitete tierische Proteine: Bundesrat passt Gesetzgebung an und gewährleistet weiterhin ein hohes Sicherheitsniveau
Der Bundesrat verabschiedete an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Revision der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) sowie die neue Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger (VVTNP).
Als tierische Nebenprodukte gelten alle Teile von Tieren, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Mit den Änderungen ist es ab dem 1. Januar 2026 wieder möglich, bestimmte verarbeitete tierische Proteine unter sehr strengen Auflagen an Schweine und Geflügel zu verfüttern. Damit können Nebenprodukte von gesunden Tieren besser verwertet werden.
Das Verbot, tierische Proteine in Futtermitteln für Wiederkäuer zu verwenden, bleibt bestehen. Diese Änderungen haben keine direkten Auswirkungen auf Lebensmittel. Deren Sicherheit ist gewährleistet, ebenso wie der Gesundheitsschutz.
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Informationsblatt zu den wichtigsten Neuerungen zu tierischen Nebenprodukten (pdf)