Bundesgericht: Separatorenfleisch muss deklariert werden
Fleisch, das maschinell von Knochen entfernt wurde, muss als Separatorenfleisch deklariert werden. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Separatorenfleisch, also Muskelmasse, die maschinell von Knochen entfernt wurde, muss auf Produktverpackungen als solches deklariert werden. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem aktuellen Urteil, wie die Solothurner Zeitung berichtete. Zur korrekten Deklaration, die Konsumenten vor Täuschungen schützen soll und ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen soll, gehörten neben Herkunftsland, Haltbarkeit und anderen Informationen auch die Offenlegung der vorangegangenen Verarbeitungsart.
zum Bundesgerichtsentscheid (2C_191/2022)