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Revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung tritt in Kraft

Am 1. Dezember 2025 tritt die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung in Kraft. Neu kann für Pflanzenschutzmittel, die in einem Nachbarland der Schweiz bewilligt sind, ein vereinfachtes Zulassungsverfahren beantragt werden. Die Anforderungen an Sicherheit und Wirksamkeit bleiben auf dem gleich strengen Niveau.

Die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) regelt, wie Pflanzenschutzmittel in der Schweiz zugelassen, in Verkehr gebracht, verwendet und kontrolliert werden. Mit der Totalrevision wird das Zulassungsverfahren weiter optimiert und beschleunigt. Die Anforderungen an Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte bleiben gleich streng wie heute.

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